Denkmalpflege
Denkmalpflege
Ein Kulturdenkmal im Sinne des Niedersächsischen Denkmalschutzgesetztes (NDSchG) kann ein Baudenkmal, ein Bodendenkmal oder ein bewegliches Denkmal sein.
Baudenkmale
Der Begriff "Baudenkmal" muss nicht zwangsläufig für ein Gebäude stehen; es kann sich hierbei auch lediglich um ein Teil eines Gebäudes, Gebäudegruppen oder auch um eine Grünanlage handeln.
Die Einstufung als "Baudenkmal" und somit als erhaltenswerte Substanz erfolgt, wenn die Bedeutung nach städtebaulichen, künstlerischen, wissenschaftlichen oder geschichtlichen Kriterien (ein Merkmal reicht aus!) gegeben ist.
Bodendenkmal
Im Gegensatz zu den Baudenkmalen handelt es sich bei Bodendenkmalen um mit dem Boden verbundene oder im Boden verborgene Gegenstände. Auch hier sind die Kriterien, die bereits für die Baudenkmale aufgeführt sind, für die Beurteilung heranzuziehen.
Die zuständige Behörde für Bodendenkmale ist die untere Denkmalbehörde, hier der Landkreis Friesland.
Denkmalverzeichnis
Über die Aufnahme in das Denkmalverzeichnis wir der Eigentümer informiert. Dieses Verzeichnis kann jedoch von jedem bei der Gemeinde bzw. beim Landkreis Friesland für den jeweiligen Bereich eingesehen werden.
Instandsetzungs- und Modernisierungsmaßnahmen und Genehmigungspflicht
Sollten Arbeiten an einem Denkmal oder in unmittelbarer Nähe (Ensembleschutz) zu einem Denkmal geplant sein, bedenken Sie bitte, dass eine Genehmigungspflicht vorliegt, sobald das Denkmal beeinträchtigt wird. Ratsam ist es, sich frühzeitig mit dem zuständigen Sachbearbeiter im Landkreis Friesland in Verbindung zu setzen und abzuklären, ob eine Baugenehmigung oder eine denkmalrechtliche Genehmigung erforderlich ist, wobei die denkmalrechtliche Genehmigung gebührenfrei ist!
Denkmalschutz; Segen oder Fluch?
Grundsätzlich verpflichtet das Denkmalschutzgesetz zur Erhaltung, Pflege aber auch zu einer Instandsetzung von Denkmalen. Hierbei sind jedoch die wirtschaftlichen Verhältnisse der Eigentümer zu prüfen; ggf. ist von ihm die Unzumutbarkeit nachzuweisen.
Das Land Niedersachsen stellt für die Erhaltung und Nutzung von Baudenkmalen Fördermittel zur Verfügung, die über den Landkreis Friesland beim Landesamt für Denkmalschutz -Stützpunkt Oldenburg-Ofener Straße 15, 26121 Oldenburg beantragt werden können. Der Landkreis Friesland selbst kann hierfür leider keine Mittel zur Verfügung stellen.
Vordruck!
Neben der Förderung des Landes bestehen für die Eigentümer von Denkmalen Möglichkeiten der Steuererleichterung, bei denen die Kosten für durchgeführte Instandsetzungs- oder Modernisierungsmaßnahmen bei der Einkommenssteuer geltend gemacht werden können.
(Antrag nach § 7 i ESTG)
Weitere Vergünstigungen gibt es u. a. bei der Grundsteuer und den einheitswertabhängigen Steuern.
Wichtig! =>Eine wesentliche Voraussetzung für die Inanspruchnahme von Vergünstigungen ist, dass die Baumaßnahme vorher mit der unteren Denkmalbehörde, also dem Landkreis Friesland, abgestimmt worden ist.
Zusätzliche Informationen können Sie bei den unten aufgeführten Mitarbeitern bekommen.
Ansprechpartner/in
- Frau I. Rieken

Kreisamt, Zimmer 242
Lindenallee 1
26441 Jever
Telefon: 04461 919-2420
Fax: 04461 919-7750
E-Mail: i.eckert@friesland.de - Herr J. Lorenz

Kreisamt, Zimmer 246
Lindenallee 1
26441 Jever
Telefon: 04461 919-2460
Fax: 04461 919-7750
E-Mail: j.lorenz@friesland.de




