Infobereich

Termine

» weitere Veranstaltungen

Tipps & Informationen

  • Neue Bilder vom Bau des Ausbildungs- und Technologiezentrums

    In Varel nimmt ein millionenschweres Zukunftsprojekt Form an: Nebeneinander entstehen ein hervorragend ausgestattetes Ausbildungszentrum und ein hochmodernes Technologiezentrum. Neue Bilder vom Bau!
    weiter ...

  • Informationsbroschüre

    Die Bürger-Informationsbroschüre des Landkreises Friesland umfangreiche Informationen über Friesland.
    Diese und weitere Broschüren sind hier erhältlich!
    weiter ...

  • Friesland-DVD

    Die Friesland-DVD gibt einen Überblick des Landkreises Friesland über den Wirtschaftsraum und den Lebensraum mit seinen verschiedenen Facetten sowie das Urlaubsgebiet mit seinen zahlreichen Erlebnis- und Freizeitmöglichkeiten.
    weiter ...

Baulasten

Baulastenverzeichnis

Allgemein:
Die Baulast als öffentlich-rechtliche Verpflichtung wurde durch den Gesetzgeber angesichts der immer dichter werdenden Bebauung als Hilfsmittel für Bauwillige eingeführt. Der Grundstückseigentümer, welcher eine Baulast nach § 92 der Niedersächsischen Bauordnung (NBauO) erklärt, verpflichtet sich damit zu einem Tun, Dulden oder Unterlassen. Voraussetzung hierzu ist jedoch, dass sich diese Verpflichtung nicht schon aus den öffentlich-rechtlichen Vorschriften ergibt. Diese in Schriftform abzugebende Erklärung ist freiwillig und wird dann erforderlich, wenn eine einfache Zustimmung, die auch vom Bauherrn selbst eingeholt werden könnte, nicht mehr ausreicht. Die Regelungsinhalte, die einer Baulast zugrunde liegen können, sind vielfältig und reichen über Abstands-, Vereinigungs-, Anbau-, bis zu Altenteilerbaulasten. Eine abschließende Auflistung gibt es hierzu nicht, da im Einvernehmen mit der Bauaufsichtsbehörde verschiedenste Regelungen aufgenommen werden können. Voraussetzung für eine Eintragung im Baulastenverzeichnis ist das öffentliche Interesse, welches sich u.a. aus einem gestellten Bauantrag, für dessen Genehmigung eine Baulast erforderlich ist, heraus ergibt. Wirkung entwickelt eine Baulast erst mit Eintragung in das Baulastenverzeichnis und damit unabhängig davon, wann die Baulast erklärt wurde. Gleichzeitig kann die Bauaufsichtsbehörde aber auf eine bereits eingetragene Baulast verzichten, wenn ein öffentliche Interesse am Fortbestand der Baulast nicht mehr besteht. Dazu sind jedoch die Eigentümer des begünstigten Grundstückes zu hören.
Andererseits hat die Bauaufsichtsbehörde eine eingetragene Baulast zu löschen, wenn von einer beteiligten Partei ein Antrag gestellt wurde und ein öffentliches Interesse nicht mehr besteht.

Verfahren:
Die Baulasterklärung kann ausschließlich nur in Schriftform abgegeben werden, wobei die Unterschriften öffentlich beglaubigt oder in ein Vermessungsstelle geleistet sein muss. Der Regelfall ist jedoch die Leistung der Unterschrift vor der Bauaufsichtsbehörde. Hier wird auch in den meisten Fällen die Baulasterklärung vorbereitet. Erforderlich ist die Vorlage der aktuellen (nicht älter als 14 Tage) Grundbuchauszüge, der beteiligten Grundstücke und die Vorlage eines Lageplanes oder eine Skizze, aus der sich die Baulastflächen ergeben. Nach Absprache kann diese Skizze auch von der Bauaufsichtsbehörde gefertigt werden.
Nach Vorbereitung der Baulasterklärung kann dann von der belasteten Partei die Unterschrift geleistet werden. Die zu leistende Unterschrift ist freiwillig und kann seitens der Bauaufsichtsbehörde nicht erzwungen werden! Sollten sich die Parteien jedoch geeinigt haben und die Unterschrift soll geleistet werden, ist es ratsam, vorher telefonisch einen Termin zu vereinbaren.

Auskunft:
Lediglich beim vorliegen eines berechtigten Interesses kann das Baulastenverzeichnis eingesehen werden bzw. können Auszüge aus dem Baulastenverzeichnis erteilt werden.

Gebühren:
Baulasteintragungen und -löschungen sind gebührenpflichtig. Der derzeitige Gebührenrahmen liegt zwischen 54,00 € und 1.620,00 € je nach Fläche der Baulast und Aufwand bei der Bearbeitung. Die Kosten für Auszüge aus dem Baulastenverzeichnis liegen derzeit bei 16,00 € pro Auszug.

Ansprechpartner/in


Ämter / Sachgebiete


Dokumente

PDF-Dokument