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Tipps & Informationen

  • Neue Bilder vom Bau des Ausbildungs- und Technologiezentrums

    In Varel nimmt ein millionenschweres Zukunftsprojekt Form an: Nebeneinander entstehen ein hervorragend ausgestattetes Ausbildungszentrum und ein hochmodernes Technologiezentrum. Neue Bilder vom Bau!
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  • Informationsbroschüre

    Die Bürger-Informationsbroschüre des Landkreises Friesland umfangreiche Informationen über Friesland.
    Diese und weitere Broschüren sind hier erhältlich!
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  • Friesland-DVD

    Die Friesland-DVD gibt einen Überblick des Landkreises Friesland über den Wirtschaftsraum und den Lebensraum mit seinen verschiedenen Facetten sowie das Urlaubsgebiet mit seinen zahlreichen Erlebnis- und Freizeitmöglichkeiten.
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Wohnberechtigungsbescheinigung

Für die Anmietung bzw. Belegung von öffentlich gefördertem Mietwohnungsraum (sozialer Mietwohnungsbau) ist die Vorlage eines Wohnberechtigungsscheines, dem sogenannten "B-Schein", erforderlich. Dadurch soll sichergestellt werden, dass geförderte Wohnungen nur in Übereinstimmung mit den Förderzielen genutzt werden. Der Wohnberechtigungsschein gibt dem Wohnungssuchenden das Recht, eine mit Wohnraumfördermitteln geförderte Wohnung zu beziehen. Da es länderabweichende Regelungen u.a. bezügl. der zustehenden Wohnungsgröße / Brutto-Einkommensgrenze gibt, können sogenannte allgemeine Wohnberechtigungsbescheinigungen lediglich für den Bereich des Landes Niedersachsen ausgestellt werden.

Grundsätzlich dürfen geförderte Wohnungen nur an berechtigte Personen vergeben bzw. vermietet werden. Diese Prüfung erfolgt durch die Wohnraumförderungsstelle. Entscheidend, ob der B-Schein ausgestellt werden kann, ist u.a. das Bruttoeinkommen aller zum Haushalt gehörenden Personen; Anzahl der Personen die zukünftig die Wohnung gemeinsam nutzen wollen sowie auch besondere Tatbestände so wie Schwerbehinderung, Alter etc. Falls für eine bestimmte Wohnung im Landkreis Friesland ein B-Schein benötigt wird, kann dieser bei der Wohnraumförderungsstelle des Landkreises Friesland in Jever, Lindenallee 1, gestellt werden. Für Wohnungen im Bereich der Stadt Varel ist der Antrag bei der Stadt Varel, Rathaus II, Langendamm, zu stellen.

Dem ausgefüllten und unterschriebenen Antrag auf Erteilung eines B-Scheines sind beizufügen:

  • Einkommensnachweise aller Haushaltsangehörigen
  • ausgefüllte Einkommenserklärung für alle Haushaltsangehörigen, die über eigenes Einkommen verfügen und in die Wohnung mit einziehen möchten (Erläuterung zum Ausfüllen)
  • sowie gegebenenfalls :
    • Schwerbehindertenausweis
    • Schwangerschaftsbescheinigung
    • Heiratsurkunde

Die Gebühr beträgt im Normalfall 18,00 EUR.

 

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