Einbürgerungen
Ausländischen Mitbürgern wird durch eine Einbürgerung die Möglichkeit eröffnet, die deutsche Staatsangehörigkeit zu erwerben. Grundlage hierfür ist das Staatsangehörigkeits-gesetz.
Um einen groben Überblick über die Voraussetzungen der Einbürgerung zu erhalten, können Sie sich unter folgendem Link auf den Seiten der Bundesregierung informieren:
Informationen rund um die Einbürgerung
Um Ihre persönlichen Chancen auf den Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit ermitteln zu lassen, können Sie gerne ein persönliches Gespräch mit dem unten genannten Ansprechpartner suchen.
Ansprechpartner/in
- Herr T. Tetz

Kreisamt, Zimmer 420
Lindenallee 1
26441 Jever
Telefon: 04461 919-4201
Fax: 04461 919-8850
E-Mail: t.tetz@friesland.de





