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Tipps & Informationen

  • Neue Bilder vom Bau des Ausbildungs- und Technologiezentrums

    In Varel nimmt ein millionenschweres Zukunftsprojekt Form an: Nebeneinander entstehen ein hervorragend ausgestattetes Ausbildungszentrum und ein hochmodernes Technologiezentrum. Neue Bilder vom Bau!
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  • Informationsbroschüre

    Die Bürger-Informationsbroschüre des Landkreises Friesland umfangreiche Informationen über Friesland.
    Diese und weitere Broschüren sind hier erhältlich!
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  • Friesland-DVD

    Die Friesland-DVD gibt einen Überblick des Landkreises Friesland über den Wirtschaftsraum und den Lebensraum mit seinen verschiedenen Facetten sowie das Urlaubsgebiet mit seinen zahlreichen Erlebnis- und Freizeitmöglichkeiten.
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Sprengstoffangelegenheiten

Die Kreisverwaltung ist zum Teil für die Bearbeitung von Sprengstoffangelegenheiten zuständig.

Die Zuständigkeit erstreckt sich auf den Umgang und den Erwerb von pyrotechnischen Gegenständen (z. B. Schwarz- oder Nitrozellulosepulver) im privaten Bereich. Für den gewerblichen Bereich ist das Gewerbeaufsichtsamt zuständig. Der private Bereich umfasst unter anderem die Sport- und Böllerschützen sowie die Jäger, die z. B. ihre Patronen selbst wiederladen wollen.

Wer pyrotechnische Gegenstände im privaten Bereich erwerben oder mit ihnen umgehen will, bedarf einer Erlaubnis nach § 27 des Sprengstoffgesetzes. Personen ohne gültige Erlaubnis dürfen weder pyrotechnische Gegenstände erwerben, noch mit ihnen umgehen.

Voraussetzungen für die Erteilung einer sprengstoffrechtlichen Erlaubnis sind die Nachweise über die Fachkunde und über das Bedürfnis. Die Fachkunde kann entweder durch ein Zeugnis über die Teilnahme an einem staatlichen oder staatlich anerkannten Lehrgang für die beabsichtigte Tätigkeit (z.B. Wiederladen von Patronen) oder durch eine Prüfung vor der zuständigen Behörde nachgewiesen werden.

Bereits die Zulassung zu einem solchen Lehrgang bzw. Prüfung setzt jedoch die Zuverlässigkeit voraus. Diese ist bei der zuständigen Behörde in Form einer Unbedenklichkeitsbescheinigung zu beantragen. Der Bedürfnisnachweis ist z. B. in Form einer Waffenbesitzkarte, eines Jagdscheines oder durch eine Mitgliedschaft in einer schießsportlichen Vereinigung zu erbringen.

Für Fragen rund um das Sprengstoffrecht wenden Sie sich bitte an die zuständigen Sachbearbeiter. Die Namen und Telefonnummern finden Sie unter dem Stichwort Sprengstoffangelegenheiten in unserer Rubrik "Was finde ich wo?" in unserem Bürger-Informations-System.

Für die Städte Schortens und Varel ist der Landkreis Friesland sprengstoffrechtlich nicht zuständig. Diese sind als selbständige Städte selber Sprengstoffbehörde. Sollten Sie daher in einer der genannten Städte wohnen, wenden Sie sich in Sprengstoffangelegenheit bitte direkt an die dortigen Ordnungsämter.

 

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