Jugendhilfeplanung
Berichtswesen zur Jugendhilfeplanung im Landkreis Friesland
Der Fachbereich 14 hat im Jahr 1996 im Auftrag des Jugendhilfeausschusses die Aufgabe der Jugendhilfeplanung übernommen und damit begonnen, die Grundlagen für ein Berichtswesen zu schaffen, das die Analyse der mit Hilfe der Fachplanungsgruppen und anderer Beteiligter erhobenen Daten enthält.
Auf dieser Grundlage erfolgte ein jährlicher Bericht zur Jugendhilfeplanung in verschiedenen Foren, Gremien und Workshops mit dem Ziel, die an der Jugendarbeit Beteiligten über die Analyseergebnisse der Planungsdaten zu informieren und die Grundlagen für neue Datenerhebungen zu schaffen.
Zuletzt wurde ein solcher Workshop durch die lokale Agenda im November 2002 initiiert. Der für das Jahr 2003 vorgesehene Bericht musste wegen der zusätzlichen Planungsarbeit, die im Zusammenhang mit der Schulstrukturreform anfiel, auf März/April 2004 verschoben werden.
Im Zusammenhang mit anderen Planungen, die in den vergangenen Jahren bearbeitet wurden, sind weitere Grundlagen für die Jugendhilfeplanung erarbeitet und in den Planentwürfen dokumentiert worden. Die gilt insbesondere für die Schulentwicklungsplanung und das Regionale Raumordnungsprogramm.
Dieses Planungsverfahren, also die Integration der Jugendhilfeplanung in alle kommunalen Planungsaufgaben, die konsequente Verfolgung eines raumbezogenen Planungsansatzes sowie ein fortlaufend aktualisiertes Berichtswesen anstelle eines abgeschlossenen Planwerkes ist die Voraussetzung ebenso wie die Folge der Übertragung der Aufgabe Jugendhilfeplanung an den für die raumbezogene Planung zuständigen Fachbereich.
Raumbezogener Planungsansatz, Analyseverfahren
Die drei grundlegenden Elemente des raumbezogenen Planungsansatzes, wie er vom Fachbereich 14 erarbeitet wurde, sind die Angebotsanalyse, die Zielgruppenanalyse und die Problemanalyse. Der Verfahrensablauf und die daraus sich erbende Arbeitsteilung zwischen Fachbereich 22 und Fachbereich 14 zeigt die Abbildung (s. u.).
Demnach ist die Organisation der Bestandsaufnahme, an der Durchführung der Analysen sowie die Bewertung und Interpretation Aufgabe des Fachbereichs 14, die Ableitung von konkreten Maßnahmen zur Deckung des daraus sich ergebenden Bedarfes ist schon aus Gründen der Fachkompetenz Aufgabe der an der Jugendarbeit beteiligten Institutionen einschließlich des Fachbereiches 22.
Bericht zur Jugendhilfeplanung
Sozialmonitoring
Durch den Landkreis Friesland wird nun angestrebt, die bisherigen Ansätze des Berichtswesens zur Jugendhilfeplanung auf die Planung der sozialen Infrastruktur zu übertragen und die Datenerhebungsstrukturen zu einem sog. Sozialmonitoring auszubauen, dass eine Grundlage für die bisher genannten kommunalen Planungsaufgaben einschließlich des Nahverkehrsplanes werden soll.
Das Sozialmonitoring ist ein Instrument zur systematischen und zukunftsgerichteten Gestaltung und Entwicklung der Handlungsfelder der Kinder und Jugendhilfe. Dazu gehören qualitative und quantitative Bestands-, Bedarfs-, Sozialraum-, und Zielgruppenanalysen sowie aufgaben- und organisationskritische Bewertung der IST-Situation. Das Sozialmonitoring soll einer ständigen Aktualisierung unterliegen und präsentiert die aktuellen Entwicklungen im Bereich der Jugendhilfe im Landkreis Friesland.
Ziel ist es, die Grundlage für konkrete Vorschläge zur Ausgestaltung und zur Qualifizierung der Angebote der Jugendhilfe zu erarbeiten. Prioritätensetzungen für die Umsetzung der Vorschläge müssen entwickelt und überprüft werden.
Jugendhilfeplanung ist nicht nur eine Aufgabe der kommunalen Fachverwaltung (Jugendamt) sondern auch ein Forum kommunalpolitischer Entscheidungsfindung. Die Initiierung des Berichts zur Jugendhilfe leistet somit auch einen wichtigen Beitrag für eine fundierte, transparente politische Willensbildung.
Die Ergebnisse des Berichts werden sowohl dem Landkreis, den kreisangehörigen Städten und Gemeinden und den freien Trägern als eine Grundlage für ihre eigenen Planungen dienen.
1. Die Bestandsfeststellung
Die Bestandsfeststellung beinhaltet Informationen über den Planungsraum, seine sozialen Strukturen sowie über das soziale Infrastrukturangebot. Die entsprechenden Basisinformationen sind bezogen auf den allgemeinen Auftrag der Jugendhilfeplanung zu sammeln und auszuwerten, damit regelmäßig ein Überblick über die Entwicklung der Lebens und damit auch der äußeren Erziehungsbedingungen junger Menschen und ihrer Familien gegeben werden kann. Als Bestand werden die vorhandenen Angebote in einem sozialen Hilfebereich bezeichnet. Die dabei verwendeten methodischen Vorgehensweisen müssen aufeinander abgestimmt werden. Auf die vorhandenen Einrichtungen wird das Hauptaugenmerk gerichtet, die Feststellung darf jedoch nicht bei einer bloß einrichtungsbezogenen Sichtweise stehen bleiben.
In der Bestandsermittlung wird die soziale Infrastruktur im örtlichen Planungsgebiet ermittelt und dargestellt. Es sollten dabei nicht nur Dienste und Einrichtungen der öffentlichen und freien Träger, sondern darüber hinaus auch Angebote (z.B. Verkehrsbedingungen), die über den engen Bereich der Jugendhilfe hinausgehen, einbezogen werden. Es werden Hinweise auf das Wirkungsgeflecht zwischen Bevölkerungs- und Sozialstruktur sowie Einrichtungen und Angeboten der Jugendhilfe aufgezeigt. Daraus können sich wichtige Vernetzungsmöglichkeiten zwischen den einzelnen Angeboten ergeben. Auf dieser Grundlage können die Träger der Jugendhilfe konkrete Ziele und Maßnahmen aufstellen.
2. Die Bedarfsermittlung
Die Berücksichtigung der Wünsche, Bedürfnisse und Interessen der Betroffenen setzt zunächst voraus, dass im Rahmen der Planung Informationen beschafft werden müssen. Diese liegen durch den Bericht zur Jugendhilfe vor.
Die Betroffenenbeteiligung ist ein wichtiger Bestandteil der Jugendhilfeplanung. In welcher Form und in welchem Umfang dies möglich ist, wird noch in den einzelnen Planungsschritten erarbeitet. Um dem Anspruch einer nachfrageorientierten, flexiblen Jugendhilfeplanung gerecht zu werden, sind hier insbesondere die Akteure der Jugendhilfe in den Planungsvorgang einzubinden.
So entwickeln die Freien Träger der Dienst und Einrichtungen, Fachleute aus verschiedenen Bereichen, die Gemeinden individuelle, handlungsbezogene Maßnahmen und Konzepte. Sie ermitteln die Bedarfe unter Berücksichtigung der Wünsche, Bedürfnisse und Interessen der jungen Menschen und der Personensorgeberechtigten für einen mittelfristigen Zeitraum.
3. Die Maßnahmenplanung
Im Planungsschritt der Maßnahmenplanung geht es um die Umsetzung des ermittelten und analysierten Bedarfs in Vorschläge zur Deckung dieses Bedarfs. Hierbei müssen längere Zeiträume in die Überlegungen eingeplant werden. Da sich die Bedarfslage im Zeitraum des Planungsprozesses ändern kann, ist die Fortschreibung der Planung und die Flexibilität gegenüber neuen Entwicklungen von großer Bedeutung.
Die Durchführung einer regionalen Jugendhilfeplanung im Sinne eines Sozialmonitorring im Landkreis Friesland hat Pilotcharakter. Eine zukunftsorientierte Jugendhilfeplanung lässt sich nach den Erfahrungen der letzten Jahre nur im regionalen Bezug durchführen.
Ein im zuvor skizzierten Sinne ausgestaltetes Berichtswesen stellt neben den allgemeinen Strukturdaten eine wichtige Basis für die umfassende Bestands- und Bedarfserhebung dar. Die systematische Informationsaufarbeitung sollte kontinuierlich fortgeschrieben und in bestimmten Bereichen gezielt vertieft werden. Sie dient zur Raumbeobachtung im Hinblick auf die aktuelle Situation der Jugendhilfe im Landkreis Friesland.
Unter den vorgegebenen Zielperspektiven wird darüber hinaus die Wirkung der Jugendhilfeleistungen und zwar aus interner fachlicher Perspektive, ebenso wie aus Sicht der Adressaten erfassbar und bewertbar gemacht.
Im Hinblick auf die fachliche Bewertung ist die Jugendhilfeplanung auf eine entsprechende kontinuierliche Leistungsdokumentation angewiesen. Für die Akteure der Jugendhilfe stellt die Hilfeplandokumentation den Ausgangspunkt zum Aufbau eines entsprechenden internen Berichtswesens dar. Die fortlaufende Dokumentation, in der die Angebote nach Art, Umfang und Wirkung sozialraumorientiert dargestellt werden, ist für alle Aktivitäten der Jugendhilfe erforderlich, damit die Jugendhilfeplanung ihrem zukunftsorientierten Auftrag gerecht werden kann.
Die Wirkung von Maßnahmen und der Grad der Zielerreichung lassen sich in der Jugendhilfe nicht allein an standardisierten, zahlenmäßig erfassbaren Kriterien festmachen. Quantitative Erfassungen müssen häufig um beschreibende und bewertende Darstellungen ergänzt und erweitert werden. Erforderlich sind qualitative Maßstäbe, die aus der jeweiligen Praxis heraus entwickelt und dort übereinstimmend angewandt werden. Die Bewertung der Leistungen und des Erfolgs aus Nutzerperspektive muss in entsprechend praktikabler Form ebenfalls zur Regel werden.
Am 29.11.2004 fand im Waisenstift in Varel nun ein Workshop zur Jugendhilfeplanung 2004 statt. Der Landkreis Friesland stellte mit seinen Mitarbeitern den Bericht zur Jugendhilfeplanung 2004 vor. Besonderes Interesse zeigten die eingeladenen Einrichtungen der Jugendhilfe an der Problemanalyse. Darüber hinaus wurde konstruktiv diskutiert, wie weitere Informationen durch die Träger der Jugendhilfe erhoben und durch den Landkreis ausgewertet werden können. Als weitere Themenschwerpunkte wurden folgende Punkte angesprochen:
- Der Vernetzung von Jugendhilfe und Schule wird auch zukünftig eine große Bedeutung zugemessen.
- Als weitere Auswertungsmöglichkeiten wurden die Auswertung nach Altersgruppen, ein Abgleich der Problemanalyse mit der Zielgruppenanalyse sowie die Erstellung von Zeitreihen vorgeschlagen.
- Wie kann neben der quantitativen Auswertung eine qualitative Einschätzung der Situation und der Maßnahmen ausgestaltet werden?
- Wie können Ergebnisse z.B. von Interventionsprojekten von Beratungsarbeit erfassbar gemacht werden?





