Informationen zum Katastrophenschutz
Aufgabe des Katastrophenschutzes ist es, einen wirksamen Schutz der Bevölkerung, der Umwelt und von bedeutenden Sachgütern zu erreichen.
Vorhersehbare Schadenslagen werden nach Möglichkeit im Vorfeld abgewehrt oder es wird versucht, deren Auswirkungen zu begrenzen. Hierzu wird die Katastrophenschutzbehörde bereits frühzeitig über evtl. Gefahrenlagen informiert bzw. holt sich Informationen ein (z. B. Sturmflutwarnungen).
Für unvorhersehbare Schadensereignisse (z. B. Massenunfälle, Flugzeugunglücke) sind grundsätzliche Planungen vorhanden, die unverzüglich für die jeweilige Lage umgesetzt werden können.
Eine Katastrophe im Sinne des Niedersächsischen Katastrophenschutzgesetzes ist ein Notstand, bei dem
- das Leben
- die Gesundheit
- die lebenswichtige Versorgung der Bevölkerung
- die Umwelt
- erhebliche Sachwerte
in einem solchen Maße gefährdet oder beeinträchtigt sind, dass die Bekämpfung durch die Behörden und die notwendigen Einsatz- und Hilfskräfte eine zentrale Leitung erfordern.
Ereignisse unterhalb der Katastrophenschwelle (alltägliche Lagen) werden durch die Feuerwehr, den Rettungsdienst, der Polizei und den anderen Hilfsorganisationen (DRK, THW, DLRG u. a.) im Rahmen ihrer Zuständigkeiten und in den gewohnten Strukturen abgearbeitet. Hier zahlt sich das gute Miteinander zwischen den Organisationen und den Behörden sowie das Verhältnis der Organisationen untereinander besonders aus.
Im Katastrophenfall ist es entscheidend, dass alle beteiligten Behörden und Organisationen unter einer einheitlichen Leitung der Katastrophenschutzbehörde zusammenwirken. Nur hierdurch kann wirksame Hilfe und der Schutz der Bevölkerung gewährleistet werden.






