Namensänderung
Das Namensrecht ist durch die entsprechenden Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) grundsätzlich abschließend geregelt.
Eine öffentlich-rechtliche Namensänderung dient dazu, Unzuträglichkeiten im Einzelfall zu beseitigen. Sie hat daher AUSNAHMECHARAKTER und bedarf daher eines wichtigen Grundes. Das gilt sowohl für die Änderung eines Vornamens als auch für die Änderung des Familiennamens.
Rechtsgrundlagen zur Entscheidung finden sich im Gesetz über die Änderung von Familiennamen und Vornamen.
Zuständig für eine Änderung des Familien- oder Vornamens sind in Niedersachsen die Landkreise, kreisfreien Städte, die großen selbständigen Städte und die selbständigen Gemeinden. Für den Landkreis Friesland bedeutet dies konkret, dass die Städte Schortens und Varel selbst für die Namensänderungen zuständig sind. Für alle anderen Städte und Gemeinden ist der Landkreis Friesland in Jever zuständig.
Um einen entsprechenden Antrag zu erhalten, wenden Sie sich bitte direkt an das Standesamt bei Ihrer Gemeindeverwaltung oder an die unten genannten Ansprechpartner.
Ansprechpartner/in
- Herr T. Tetz

Kreisamt, Zimmer 420
Lindenallee 1
26441 Jever
Telefon: 04461 919-4201
Fax: 04461 919-8850
E-Mail: t.tetz@friesland.de - Frau N. Scholtysik

Kreisamt, Zimmer 419
Lindenallee 1
26441 Jever
Telefon: 04461 919-4190
Fax: 04461 919-8850
E-Mail: n.scholtysik@friesland.de





