Bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen für die Gewährung von Hilfe zum Lebensunterhalt kann das Sozialamt auch die Kosten für eine Hauswirtschaftshilfe übernehmen. Besondere Bedarfssituationen können zum Beispiel durch die Folge von Krankheiten, Behinderung oder Pflegebedürftigkeit entstehen.
Hauswirtschaftshilfe
Allgemeine Informationen
An wen muss ich mich wenden?
Erster Ansprechpartner für die Antragstellung auf Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsunfähigkeit, Hilfe zum Lebensunterhalt sowie Leistungen für Asylbewerber ist das Sozialamt Ihrer Wohnsitzgemeinde/-stadt (außer Wangerland). Für Bürger/innen der Gemeinde Wangerland ist der Landkreis Friesland selbst auch erster Ansprechpartner. Dieser entscheidet auch über alle gestellten Anträge.