Die Verwendung eines Saisonkennzeichens ist für Fahrzeuge sinnvoll, die nur zu bestimmten, immer wiederkehrenden Jahreszeiten benutzt werden. Dadurch kann man sich das saisonabhängige An- und Abmelden ersparen. Saisonkennzeichen werden deshalb häufig für Motorräder, Wohnmobile, Wohnwagen, Cabrios oder auch für Oldtimer verwendet, sind aber für alle Fahrzeugarten möglich.
Den Betriebszeitraum (also in welchen Monaten Sie das Fahrzeug in jedem Jahr benutzen wollen) legen Sie bei der Zulassung des Fahrzeugs einmalig fest. Er muss mindestens zwei und darf maximal elf Monate betragen. Der Betriebszeitraum (z.B. 04-10 für den Zeitraum von April bis Oktober) wird auf dem Kennzeichenschild mit eingeprägt.
Außerhalb dieses Betriebszeitraums darf das Fahrzeug nicht in Betrieb genommen und nicht auf öffentlichen Straßen abgestellt werden (also nur auf privaten Grundstücken / Garage).