Wilder Müll umfasst allen Abfall, der mutwillig außerhalb der angebotenen Entsorgungsmöglichkeiten, insbesondere in der freien Natur, abgelegt wird.
Freie Natur heißt im Regelfall, ein Grundstück für welches der Eigentümer ein Betretungsrecht zulassen muss, aber keinen direkten Zugriff darauf hat. Dieses trifft meist auf Wälder zu.
Bei öffentlichen und privaten Grundstücken ist der jeweilige Straßenbaulastträger bzw. Eigentümer für die Beseitigung verbotswidrig abgelegter Abfälle zuständig und hat auch die Entsorgungskosten zu Zahlen.