Kinderbetreuung
Kinderbetreuung in Kindertagesstätten und in der Kindertagespflege
Kinder ab dem vollendeten ersten Lebensjahr bis zum vollendeten dritten Lebensjahr haben einen Rechtsanspruch auf eine bedarfsgerechte, frühkindliche Förderung in einer Kindertageseinrichtung oder in Kindertagespflege.
Für Kinder von drei Jahren bis zum Schuleintritt besteht ein Rechtsanspruch auf Betreuung in einer Kindertageseinrichtung beziehungsweise es steht ein bedarfsgerechtes Angebot an Ganztagsplätzen oder ergänzend Förderung in Kindertagespflege zur Verfügung.
Die Städte und Gemeinden des Landkreises Friesland sind für die Kindertageseinrichtungen – Krippen und Kindergärten - zuständig.Der Landkreis Friesland selbst nimmt die Aufgabe der Vermittlung der Betreuung in Tagespflege wahr.
Tagespflege ist ein Förderungsangebot, welches sich insbesondere an Kinder in den ersten Lebensjahren richtet. Es ist ein Zusatzangebot zur institutionellen Kinderbetreuung und unterstützt damit Eltern, die einen Beruf ausüben oder eine Ausbildung aufgenommen haben.
Soweit ein Betreuungsplatz in einer Krippe oder im Kindergarten gesucht wird, wenden Sie sich bitte an Ihre Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung.
Im weiteren erfahren Sie, wie Sie Kontakt zu einer Tagespflegeperson aufnehmen können und was Sie beachten müssen, bei Gewährung eines Zuschusses durch den Landkreis.