Einbürgerungen
Ausländischen Mitbürgern wird durch eine Einbürgerung die Möglichkeit eröffnet, die deutsche Staatsangehörigkeit zu erwerben. Grundlage hierfür ist das Staatsangehörigkeits-gesetz.
Ein Anspruch auf eine Einbürgerung liegt vor, wenn alle der folgenden Voraussetzungen erfüllt sind:
- Besitz einer unbefristeten Aufenthaltserlaubnis oder eines anderen Aufenthaltstitels zum Zeitpunkt der Einbürgerung (Ausnahmen möglich)
- 8 Jahre gewöhnlicher rechtmäßiger Aufenthalt in Deutschland
- Bestreiten des Lebensunterhalts für sich und unterhaltsberechtigte Familienangehörige ohne Sozialhilfe oder Arbeitslosengeld II
- Ausreichende Deutschkenntnisse
- Kenntnisse über die Rechts- und Gesellschaftsordnung sowie die Lebensverhältnisse in Deutschland
- Keine Verurteilungen
- Bekenntnis zur freiheitlich demokratischen Grundordnung des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland
- In der Regel Aufgabe oder Verlust der alten Staatsangehörigkeit bei der Einbürgerung
Weitere Informationen zur Einbürgerung im Allgemeinen und zu den Voraussetzungen und Ausnahmen im Besonderen finden Sie unter dem unten angeführten Link der Bundesregierung.
Um Ihre Chancen auf den Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit ermitteln zu lassen, können Sie gerne einen Termin für ein persönliches Gespräch mit dem unten genannten Ansprechpartner vereinbaren.
Für die Antragstellung sind folgende Unterlagen erforderlich:
- Nationalpass, Reiseausweis oder Reisedokument
- Aufenthaltstitel
- Geburts- oder Abstammungsurkunde, ggfs. mit Übersetzung
- Passbild aus neuerer Zeit
- Einkommensbescheinigung (z. B. Verdienstbescheinigung, Rentenbescheid, Steuerbescheid, Unterhaltsregelung)
- ggfs. Versicherungsverlauf des zuständigen Rentenversicherungsträgers
- Eigenhändig geschriebener Lebenslauf - nicht in tabellarischer Form -
- ggfs. Heiratsurkunde, ggfs. mit Übersetzung, und Kopie des Reisepasses oder Personalausweises des Ehegatten
- Nachweis ausreichender Deutschkenntnisse (siehe Merkblatt unten)
- Einbürgerungstest (wenn kein deutscher Schulabschluss nachgewiesen werden kann)
Ansprechpartner/in
Herr C. Tammen![]() | |
Kreisamt - im Verwaltungsneubau Schlosserplatz 3 26441 Jever E-Mail: C.Tammen@friesland.de |
Dokumente
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Merkblatt Deutschkenntnisse (45 kB) |