Überprüfung der Kenntnisse und Fähigkeiten bei einer Prüfung vor dem Gutachterausschuss:
Die Überprüfung der Kenntnisse und Fähigkeiten wird nicht direkt von der unteren Gesundheitsbehörde selbst vorgenommen. Sie wird bei dem im Nds. Landesamt für Soziales, Jugend und Familie eingerichteten Gutachterausschuss durchgeführt.
Die Überprüfungen bestehen aus einem schriftlichen und mündlichen Teil.
Prüftermine:
Zweimal jährlich finden entsprechende Überprüfungen beim Nds. Landesamt statt (März und Oktober).
Die vollständigen Antragsunterlagen müssen dem Landesamt Lüneburg spätestens bis zum 1. Februar (Prüfung im März) oder bis zum 1. September (Prüfung im Oktober) vorliegen.
Zur Fristwahrung ist der Antrag spätestens 6 Wochen vorher beim Landkreis Friesland einreichen.
Eingeschränkte Überprüfung im Bereich Psychotherapie:
Bei Antragstellenden, die den von einer inländischen oder als gleichgestellt anerkannten ausländischen Hochschule verliehenen akademischen Grad eines Diplom-Psychologen führen dürfen,
- glaubhaft schriftlich versichern, ausschließlich auf dem Gebiet der Psychotherapie heilkundlich tätig sein zu wollen und
- eine Zusatz-, Fort- oder Weiterbildung in Psychotherapie nachweisen,
führt das Gesundheitsamt die Überprüfung der Kenntnisse und Fähigkeiten grundsätzlich nach Aktenlage durch.