Informationen zur Altlast Varel-Langendamm
Folgend erhalten Sie aktuelle Informationen über die Altlast Langendamm.
Bei Fragen und für weitere Informationen stehen die Mitarbeiter der unteren Bodenschutzbehörde des Landkreises Friesland gerne als Ansprechpartner zur Verfügung:
Herr Stüdemann, 04461/919-4370, c.stuedemann@friesland.de
Frau Teubner, 04461/919-4360, s.teubner@friesland.de
Informationen der Stadt Varel zur öffentlichen Veranstaltung vom 16.01.2019 finden Sie auf der Internetseite der Stadt Varel.
Informationen finden Sie auch in der folgenden Präsentation, wie bei der Informationsveranstaltung am 12.04.2016 im Kreisdienstleistungszentrum in Varel auf einer öffentlichen Veranstaltung vorgestellt. Bitte beachten Sie, dass einige Fotos aus rechtlichen Gründen im Internet nicht gezeigt werden können. Die vollständige Präsentation können Sie im Kreisamt in Jever einsehen.
Präsentation Altlast Varel Langendamm vom 12.4.2016
Das aktuelle Überwachungsprogram inklusive aktueller Planungen ist hier verfügbar.
Häufig gestellte Fragen:
Gilt weiterhin die bisherige Annahme der unteren Bodenschutzbehörde (UBB), dass die Altablagerung in einer Wanne gefasst ist?
Diese sog. Wannentheorie hat teilweise Bestand. Die aktuellen Ergebnisse zeigen nun, dass mit LHKW (Leichtflüchtige halogenierte Kohlenwasserstoffe) verunreinigtes und aus der Altablagerung stammendes Sickerwasser bis zu Gartenbrunnen gelangt ist.
Da seit einigen Jahren kontinuierlich LHKW im Grundwasser nachgewiesen werden konnten, ist davon auszugehen, dass die „Wanne“ in Teilen undicht ist.
Wie und wann wurden bzw. werden die im Umkreis der Altablagerung wohnenden Bürgerinnen und Bürger über die LHKW-Verunreinigungen des Grundwassers informiert?
Im Laufe des Jahres 2015 bestätigte sich nach mehrmaligen verifizierenden Beprobungen, dass in Gartenbrunnen nordöstlich der Lindenstraße LHKW vorhanden sind. Unmittelbar nach diesen Erkenntnissen wurden die entsprechenden Anwohner informiert. In Fließrichtung des Grundwassers liegende weitere Gartenbrunnen wurden in mehreren Schritten ebenfalls beprobt und das daraus stammende Grundwasser analysiert. Im Zuge dieser Beprobung wurden im Vorfeld alle Bewohner im Bereich der ehemaligen Lehmabbaustätte, die einen Brunnen bei der unteren Wasserbehörde angezeigt hatten oder deren Gartenbrunnennutzung anderweitig in Erfahrung gebracht werden konnte, telefonisch sowie vor Ort persönlich kontaktiert. Die Ergebnisse dieser Untersuchungen sowie eine Bewertung und weitere Erläuterungen wurde den Eigentümern der Gartenbrunnen entsprechend mitgeteilt.
Woher stammt der eingebrachte Oberboden zur Deponieabdeckung?
Der zur Abdeckung der Deponie verwendete Oberboden stammt aus der Erneuerung einer Kreisstraße. Dabei ist bei Auskofferungsarbeiten im Untergrund des Straßendamms Moorboden angefallen. Dieser Moorboden wurde im Rahmen eines Gutachtens beurteilt und als unbelastet sowie unbedenklich zur Verwendung als Abdeckmaterial eingestuft.
Ist das oberflächennahe Grundwasser oder das Oberflächenwasser belastet?
Außerhalb des Deponiekörpers gibt es unmittelbar am „Überlauf“ gegenüber der Lindenstraße eine Messstelle (GWM 28), die das oberflächennahe, im Bereich des Überlaufes von der Altablagerung abfließende Grundwasser erfasst. In der GWM 28 wurden überwiegend keine oder geringe, in den Beprobungen der Jahre 2011 bis Mitte 2013 aber leicht erhöhte LHKW-Konzentrationen bis max. 20 µg/l analysiert. Bei den letzten Beprobungen 2016 bis 2018 wurden keine Gehalte festgestellt. Die GWM 28 wurde im Dezember 2017 erneuert. Die neue Bezeichnung der Grundwassermessstelle lauten GWM 28 F, das F steht für flach verfiltert.
Von der Altablagerung abfließendes Oberflächenwasser gelangt an der Lindenstraße im Bereich GWM 28 F in den sog. Randgraben, der ebenfalls regelmäßig beprobt wird. Zuletzt wurden am 28.02.2012 LHKW (2,7µg/l) im Randgraben nachgewiesen.
Wurden sofortige Maßnahmen eingeleitet, um das Austreten der LHKW aus der Altablagerung zu unterbinden?
Nach den bisher vorliegenden Befunden treten in den Gartenbrunnen LHKW in unterschiedlichen und teilweise geringen Konzentrationen auf. Der außerhalb und weiter entfernt von der Altablagerung liegende verunreinigte Bereich des Grundwassers ist von geringer Ausdehnung.
Somit liegen derzeit noch keine ausreichenden Voraussetzungen vor, die sofortige Maßnahmen zur Gefahrenabwehr erforderlich machen und rechtfertigen würden. Die Untersuchungen sind noch nicht abgeschlossen und laufen nach wie vor weiter. Ob Maßnahmen zur Gefahrenabwehr erforderlich sind, wird stetig geprüft und jeweils neu bewertet. Die Konzentrationen im Grundwasser nehmen zudem stark ab, umso weiter man sich von der Altablagerung entfernt. Bereits 240 m in Abstromrichtung, werden bereits die strengen Grenzwerte der Trinkwasserverordnung, in den beprobten Gartenbrunnen, für LHKW´s eingehalten.
Kann durch die erfolgte Abdeckung der Altablagerung ein Lastdruck auf den Deponiekörper entstanden sein, der die dort eingelagerten Fässer beschädigt hat und somit die freigesetzten Stoffe heute in den Gartenbrunnen messbar sind? Wurde für diese Maßnahme eine Baugenehmigung erteilt?
Sollten durch die Abdeckungen im Sommer 2013 LHKW freigesetzt worden sein, so wären diese zunächst in den Gartenbrunnen in hohen Konzentrationen angetroffen worden. Im Laufe der Jahre hätten die Konzentrationen im Grundwasser dann stetig abnehmen müssen- dies ist nicht der Fall. Ein Zusammenhang zwischen der Abdeckung und dem Auftreten von LHKW in den Gartenbrunnen ist demnach aus den bisherigen Befunden nicht abzuleiten. Da die Abfälle des Deponieinhaltes an vielen Stellen offen zutage traten, war die Abdeckung der Altablagerung aus Gründen der Gefahrenabwehr und nach dem Bodenschutzrecht erforderlich, um den Gefährdungspfad Boden-Mensch zu unterbinden. Die erforderliche Baugenehmigung hat die Stadt Varel erteilt.
Vor einigen Jahren gab es die Frage, ob im Bereich der ehemaligen Deponie ein erhöhtes Krebsrisiko vorliegt. Ist dies der Fall?
Zu der Frage, ob im Bereich Langendamm im Vergleich zu anderen Gebieten mit generell höherem Krebsrisiko zu rechnen ist, wurde vom Gesundheitsamt des Landkreises bei mehreren Gelegenheiten wie folgt Stellung genommen:
In einem Schreiben des Landkreises vom 28.08.2007 an die Bürgerinitiative Langendamm e. V. heißt es, die Beobachtungen von Dr. Lück sind dem Landkreis bekannt. Die Erhebungen wurden vielfach zwischen dem Fachbereich Gesundheitswesen und Dr. Lück erörtert und nach Möglichkeit ergänzt. Anknüpfungspunkte für die Annahme eines konkreten Zusammenhanges zwischen den festgestellten Erkrankungen und der Altablagerung fanden sich dabei aber eindeutig bisher nicht. Die gesammelten Daten wurden auch dem Nds. Landesgesundheitsamt (NLGA) vorgelegt, das ebenfalls keine ursächlichen Zusammenhänge erkennen konnte. Die Wahrscheinlichkeit eines Zusammenhangs der vorliegenden Erkrankungen mit der ehemaligen Deponie wird von hieraus als äußerst gering eingeschätzt.
Auf Nachfrage der Bürgerinitiative Langendamm e.V. hat der Landkreis Friesland in einer E-mail vom 16.06.2011 informiert, dass, es auch keine belastbaren Hinweise auf eine richtungsweisende Häufung eines bestimmten spezifischen Krankheitsbildes. Die Ergebnisse wurden ausgiebig mit dem Nds. Landesgesundheitsamt besprochen und im Rahmen eines Symposiums des NLGA´s zu den Themen Clusterbildungen und Häufungen von Krebserkrankungen, an dem sich Herr Dr. Fuchs und Herr Torkler beteiligt haben, anonymisiert diskutiert. Der Vorschlag des Gesundheitsamtes des Landkreises, die möglicherweise verdächtigen Krankheitsfälle individuell zu erfassen, ist nicht auf Resonanz gestoßen.
Wie hoch sind die Schadstoffgrenzen für die LHKW?
Die rechtlich für das Grundwasser anwendbare Geringfügigkeitsschwellenwerte der Länderarbeitsgemeinschaft Wasser definieren die Konzentration, bei der trotz einer Erhöhung der Stoffgehalte gegenüber regionalen Hintergrundwerten keine relevanten ökotoxischen Wirkungen auftreten können und die Anforderungen der Trinkwasserverordnung oder entsprechend abgeleiteter Werte eingehalten werden (LAWA 2016).
Für LHKW gesamt gilt: 20µg/l, für Vinylchlorid (VC): 0,5 µg/l. Bei Überschreiten des Prüfwertes werden in der Regel weitere, zunächst Untersuchungsmaßnahmen und Gefährdungsabschätzungen erforderlich; dies erfolgt aktuell.
Bei der Beurteilung, ob eine Gefahrenabwehr erforderlich ist, ist neben der Konzentration auch die Schadstofffracht (gesamte Schadstoffmenge pro Zeiteinheit) ausschlaggebend.
In einigen Gartenbrunnen an der Lindenstraße wurden die Geringfügigkeitsschwellenwerte überschritten. Die Notwendigkeit zur Gefahrenabwehr ist aktuell aber als gering einzuschätzen, aufgrund des geringen Gefälles der Grundwasseroberfläche, der dadurch bedingten, geringen Fließgeschwindigkeit des Grundwassers, der erkennbar geringen Schadstoffausbreitung und der geringen Konzentrationen, die insgesamt zu einer geringen Fracht führen.
Warum wurde die Nutzung der Brunnen untersagt?
Die Nutzungseinschränkungen der Gartenbrunnen, in denen LHKW-Konzentrationen oberhalb des Geringfügigkeitsschwellenwertes gefunden wurden, erfolgte aus Gründen der Vorsorge, mit der in jedem Fall auch das geringste denkbare Risiko einer Gesundheitsgefährdung ausgeschlossen werden soll.
Kann das Wasser, das ich aus der Leitung trinke, auch belastet sein?
Nein, eine Verunreinigung des Leitungswassers durch die aktuell festgestellte Verunreinigung des Grundwassers im Bereich Langendamm ist gänzlich ausgeschlossen. Denn das Leitungswasser ist Grundwasser, das vom Wasserwerk Varel gefördert und in die Leitungen der öffentlichen Wasserversorgung eingespeist wird – somit steht kein direkter Zusammenhang zwischen dem Grundwasser der Brunnen und dem Leitungswasser. Für das Trinkwasser gelten sehr strenge LHKW-Grenzwerte, die in Größenordnungen unterhalb des Richtwertes der Grundwasserverordnung liegen. Das Trinkwasser wird regelmäßig auch auf LHKW analysiert. Das Trinkwasser ist nicht nur im Landkreis Friesland das am schärfsten kontrollierte Lebensmittel. Es ist und bleibt einwandfrei.
Wenn der Gully bei Starkregen überläuft, ist dieses Wasser dann auch belastet?
Da es sich in den Brunnen um verunreinigtes Grundwasser handelt, im Gully und in der Regenwasserkanalisation aber nur Oberflächenwasser gesammelt wird, ist eine LHKW-Belastung des bei Starkregen aus dem Gully überlaufenden Wassers nicht zu erwarten.
Was passiert, wenn ich dennoch das Wasser aus meinem Brunnen als Brauchwasser nutze? Beschädigt dies Pflanzen in meinem Garten?
In Bezug auf mögliche oder tatsächliche LHKW-Verunreinigungen von Wasser aus dem Gartenbrunnen, das entgegen der Empfehlung des Landkreises zu Bewässerungszwecken verwendet wird, ist folgendes festzuhalten:
Die in diesem Wasser enthaltenen LHKW treten, wenn das Wasser zur Beregnung oder Rasensprengung oder Gießen von Pflanzen verwendet wird, in die Umgebungsluft über. Dabei tritt eine derartig große Verdünnung ein, dass LHKW in der Luft nicht messbar sind. Die Empfehlung des Landkreises, Wasser aus Gartenbrunnen, in denen Grundwasserverunreinigungen festgestellt wurden, nicht zu verwenden, ist aus Vorsorgegründen zum Ausschluss auch des geringsten denkbaren Risikos erfolgt.
Wie oft wird das Monitoring durchgeführt?
Die Altlast wird dauerhaft überwacht und das Monitoringprogramm wird stetig angepasst an die bisherigen Untersuchungsergebnisse. Die Beprobungen werden aktuell durchschnittlich zweimal im Jahr durchgeführt und der Zeitpunkt je nach Niederschlag und Jahreszeit gewählt (Hoch- und Tiefstände des Grundwassers). Aufgrund der Optimierung des Beprobungsrhythmuses anhand der bisherigen Ergebnisse würde eine häufigere Beprobung nach unseren Erfahrungen keine besseren Ergebnisse liefern. Zudem würde eine häufigere Beprobung der Gartenbrunnen keine zusätzlichen nutzbaren Daten erzeugen, da Konzentrationsschwankungen im trägen Grundwassergefüge erst nach ausreichender Zeit festzustellen sind.
Wann kann entschieden werden, ob und welche Maßnahmen erforderlich sind?
Zunächst ist der Sanierungsbedarf zu ermitteln, so dass entsprechend Maßnahmen zur Sanierung als gerechtfertigt und zweckmäßig erachtet werden können. Im Fall der Grundwasserverunreinigung, die von der Altablagerung Langendamm ausgeht, bedeutet dies, dass zunächst eine hinreichende Datengrundlage mittels Untersuchungen gewonnen werden muss.
Aus Vorsorgegründen wurde allen Gartenbrunnenbesitzern, deren Brunnen im Grundwasser erhöhte Konzentrationen aufwies (insgesamt aktuell 4 Brunnen), die Nutzung des Grundwassers als Trinkwasser untersagt und eine Nutzung als Brauchwasser nicht empfohlen. Durch diese Maßnahme ist eine Gefährdung der Bürgerinnen und Bürger fachlich nicht zu erkennen und somit aktuell keine weiteren Maßnahmen zur Gefahrenabwehr erforderlich.
Es wurden ja nicht alle Brunnen gesperrt, kann es dann nicht sein, dass in den 5 Brunnen, bei denen keine auffälligen Werte vorlagen, sich doch etwas ändert, also z. B. in einigen Wochen?
Grundsätzlich können im vorliegenden Fall auch bei Brunnen ohne Befund bei späteren Analysen noch LHKW angetroffen werden. Dies wird bei den noch folgenden Monitoringmaßnahmen regelmäßig geprüft, um ggf. weitere Maßnahmen zu ergreifen.
Mein Brunnen wurde nicht getestet. Dies möchte ich nun doch machen lassen. Kann dies nachträglich noch erfolgen? Wenn ich meinen Brunnen untersuchen lassen möchte, wo kann ich meinen Brunnen für eine nächste Prüfung vormerken lassen?
Das Wasser aus einem Brunnen kann jederzeit analysiert werden. Falls Gartenbrunnen untersucht werden sollen, die außerhalb des Bereiches, der von der unteren Bodenschutzbehörde als belastet angesehen wird, liegen, können dem Eigentümer entsprechende Untersuchungsstellen genannt werden. Wenn jedoch noch nicht bekannte Gartenbrunnen im Bereich Langendamm sind, die der unteren Bodenschutzbehörde bei der weiteren Gefährdungsabschätzung helfen könnten, werden diese natürlich vom Landkreis Friesland beprobt.
Ich wohne 2 km entfernt. Ist mein Brunnen auch gefährdet?
Dies ist abhängig von der Lage des Brunnens. Wenn der Brunnen nicht im Abstrom der Altablagerung liegt, sondern z. B. im Grundwasserzustrom, so ist eine Gefährdung des Brunnens mit hoher Wahrscheinlichkeit ausgeschlossen. Falls der Brunnen im Grundwasserabstrom der Altablagerung liegt – also im Nordosten – ist sofern sich in einer im Abstrombereich näher an der Altlast gelegene Messstellen keine Auffälligkeiten zeigen, eine Verunreinigung eines Brunnens in 2 km Entfernung als unwahrscheinlich einzustufen.
Landkreis Friesland
- Untere Bodenschutzbehörde -
Stand 01/2019
Organisationseinheiten
Fachbereich Umwelt | |
Lindenallee 1 26441 Jever Telefon: 04461 919-0 Telefax: 04461 919-7710 E-Mail: umwelt@friesland.de | |
Fachbereichsleiter: Herr J. Meier Stellvertreter: Herr T. Wehmeyer |