An-, Ab- und Ummeldungen der Abfallbehälter
An-, Ab- und Ummeldungen für die Rest-, Bioabfallbehälter und Papiertonnen erfolgen über die Steuerämter der zuständigen Städte und Gemeinden.
- Info zu Gebührenmarken
- Info zum Ersatz von Abfallbehältern
- Abfuhrrhythmus und Behältergröße
- Eigenkompostierung, Biotonne oder zusätzliche Gartenabfalltonne?
Maßgeblich für die Berechnung der jährlichen Abfallgebühren sind die Bestandsdaten zum 01.Oktober eines jeden Jahres.
Sollten sich zwischenzeitlich Änderungen ergeben, die eine Neuberechnung der Abfallgebühren nach sich ziehen können (z.B. Auszug einer Person, Geburt, Mehrvolumen o.ä.), so muss dieses durch den Gebührenpflichtigen erfolgen. Diese Änderungen werden dann zum nächsten 01. des folgenden Monats berücksichtigt.
Zuständig sind für:
Gemeinde Bockhorn | 04453/708-13 | Steueramt | Am Markt 1 26345 Bockhorn |
Stadt Jever | 04461/939-233 | Steueramt | Am Kirchplatz 11 26441 Jever |
Stadt Schortens | 04461/982-211 | Steueramt | Oldenburger Str. 29 26419 Schortens |
Gemeinde Sande | 04422/9588-20 | Steueramt | Hauptstr. 79 26452 Sande |
Stadt Varel | 04451/126-174 | Steueramt | Windallee 4 26316 Varel |
Gemeinde Wangerland | 04463/989-138 | Sachgebiet Finanzen | Helmsteder Str. 1 26434 Wangerland |
Inselgemeinde Wangerooge | 04469/99-130 o. -132 | Steueramt | Strandpromenade 26486 Wangerooge |
Gemeinde Zetel | 04453/935-214 | Steueramt / Bürgerbüro | Ohrbült 1 26340 Zetel |
Wahl der Abfuhr für Restabfall
Gemäß der Satzung werden pro Person und Abfuhrrhythmus 40 Liter Abfallvolumen als mindestvolumen angesetzt
Bei der vierwöchentlicher Standardabfuhr sind das 10 Liter pro Person als wöchentliches Mindestvolumen zu Grunde gelegt.
Als Anreiz zur Abfallvermeidung wird die sechswöchentliche Behälterabfuhr mit 40 Liter Abfallvolumen (6,7 Liter/Woche) zu reduzierten Gebühren angeboten.
Für Haushalte, die eine häufigere Abfuhr bevorzugen, können auch den zweiwöchentlichen Abfuhrrhythmus mit 40 Liter Abfallvolumen wählen. Hier wird dann für diese zusätzliche Dienstleistung eine Mehrgebühr erhoben.
Generell ist der Rhythmus oder Volumen oberhalb des Mindestvolumens frei wählbar.
Organische Abfälle - Eigenkompostierung, Biotonne oder zusätzliche Gartenabfalltonne
Bei Eigenkompostierung kann auf formlosen Antrag bei den Steuerämtern eine Befreiung gemäß Abfallentsorgungssatzung § 3 Abs. 3 von der Biotonne erfolgen. Dadurch reduziert sich die Abfallgebühr für die Restabfalltonne um den Eigenkompostereranteil.
Für große Gärten, wird eine Gartenabfalltonne als zusätzliche Leistung angeboten. die Gartenabfalltonne mit 240 Liter Volumen wird zusammen mit der Biotonne abgeholt.
Die Deckel der Abfallbehälter für Restabfall und Bioabfall sind mit den jeweils gültigen Gebührenmarken zu kennzeichnen.
Die alten Gebührenmarken sind dafür zu entfernen.
Nicht oder falsch gekennzeichnete Behälter werden nicht geleert!
Die Gebührenmarken werden automatisch verschickt und sind tournusmäßig (alle drei Jahre) auf dem Gebührenbescheid aufgeklebt. Dieser wird am Anfang des Jahres an die Grundstückseigentümer verschickt . Mieter müssen sich an die Eigentümer oder an die zuständige Hausverwaltung wenden, um von dort die Gebührenmarken zu erhalten.
Behälter, die ab dem 01. April 2021 nicht durch die gültige Marke gekennzeichnet sind, können nicht geleert werden.
Die Abfallbehälter sind schonend und sachgemäß zu behandeln und ggf. zu reinigen.
Bei Beschädigungen, die nicht durch den Nutzer zu verantworten sind (Verschleiß, durch Müllwagen), ist der Ersatz kostenfrei. Meldungen über die Städte und Gemeinden.
Bis zum Tausch können die Behälter weiter gefüllt werden.
Für einen, auf Wunsch des Nutzers durchgeführten Behälterwechsel (Abholung/Auslieferung) wird jeweils eine Wechselgebühr erhoben.
Bei Verlust oder unsachgemäßer Behandlung mit Beschädigung des Behälters (z.B. Brand durch heiße Asche, Bemalen usw.), werden dem Nutzer zusätzlich die Kosten für den Behälter in Rechnung gestellt.
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