Existenzgründung
MikroSTARTER und Beratungsförderung für Existenzgründer und bestehende Unternehmen
NBank / Kreditprogramm MikroSTARTer
Für Existenzgründungen und Sicherungen von Kleinstgründungen gewährt die NBank aus dem Kreditprogramm MikroSTARTer Kredite zwischen 5.000 € bis zu max. 25.000 €.
Wichtig ist, dass
- Sie keinen SCHUFA-Eintrag haben und
- vorher eine Beratung durch eine fachkundige Stelle erfolgt
Haben Sie einen SCHUFA-Eintrag, ist eine Kreditvergabe leider ausgeschlossen.
Das Antragsverfahren läuft Online über das Kundenportal bei der NBank.
Die Empfehlung ist, dass bevor der Antrag in das Kundenportal der NBank gestellt wird, Sie Kontakt mit einer fachkundigen Stelle aufnehmen und sich dort beraten lassen. Die Beratung ist Voraussetzung für eine erfolgreiche Antragstellung.
Und Sie dürfen mit Ihrem Vorhaben noch nicht begonnen haben, d. h. keinerlei Bestellungen ausgelöst oder Käufe durchgeführt haben.
Nähere Informationen und auch die Kontaktdaten der fachkundigen Beratungsstellen (z. B. Industrie- und Handelskammern, Handwerkskammer, Beratungsstelle der NBank in Oldenburg) finden Sie unter folgendem Link: MikroSTARTer-NBank
Coaching für bestehende Unternehmen in der Nachgründungsphase (keine Förderung der Beratung in der Vorgründungsphase)
Bitte unterscheiden Sie die Vorgründungs- und die Nachgründungsphase. Wenn Sie noch nicht gegründet haben und die Unterstützung eines Unternehmensberaters oder Coaches nutzen möchten, können Sie hierfür leider zur Zeit keine finanzielle Unterstützung erhalten. Das Förderprogramm "Gründungscoaching Deutschland" ist seit längerem ausgelaufen.
In der Nachgründungsphase können Unternehmen in Einzelfällen die Kosten für die Inanspruchnahme eines Unternehmensberaters über ein Förderprogramm der Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) mitfinanzieren.
Auch Unternehmen ab dem dritten Jahr nach der Gründung (Bestandsunternehmern) können für ein Coaching bei der BAFA einen Zuschuss erhalten.
Alle weiteren Infos über die jeweiligen Programme finden Sie auf den Seiten der BAFA.
Wichtig ist, dass Sie vor Beauftragung eines Unternehmensberaters den Antrag bei der BAFA stellen. Sie dürfen auch nur einen bei der BAFA akkreditierten Unternehmensberater beauftragen.
Unterstützung im Krisenfall
Sowohl junge Unternehmen als auch länger bestehende Betriebe haben in ihrer Entwicklung mehr oder weniger ernste Schwierigkeiten zu überwinden. In vielen Fällen kann jedoch durch rechtzeitiges Gegensteuern und fachkundige Hilfe eine Krise bewältigt und die Existenz des Unternehmens und der damit verbundenen Arbeitsplätze gesichert werden.
Für Unternehmen, die ihre Probleme nicht mehr aus eigener Kraft lösen können, obwohl sie durchaus Marktchancen besitzen, bieten wir - zusammen mit der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) - ein gemeinsames Krisenmanagement an.
Seit 2016 werden die bisherigen KfW-Programme "Runder Tisch" sowie "Turn-Around-Beratung" durch eine neue Förderung ersetzt. Die Durchführung der neuen Beratungsförderung übernimmt das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Alle weiteren Informationen sind auf den Seiten der BAFA abrufbar.
Wichtig ist, dass Sie vor Beauftragung eines Unternehmensberaters den Antrag bei der BAFA stellen. Sie dürfen auch nur einen bei der BAFA akkreditierten Unternehmensberater beauftragen.
Fördermöglichkeiten für Existenzgründungen und Unternehmenserweiterungen im Landkreis Friesland:
Zuschussprogramm „ProFIL“
Aktueller Hinweis:
Veränderungen bei Zuschussprogramm ProFIL sind geplant. Das Programm wird auch in 2019 fortgeführt. Anträge können auch weiterhin gestellt werden. Bitte lassen Sie sich vor Antragstellung von den unten stehenden Mitarbeiter/-innen der Wirtschaftsförderung des Landkreises Friesland beraten.
Zusammen mit den kreisangehörigen Städten und Gemeinden hat der Landkreis Friesland ein eigenes Zuschussprogramm für die Wirtschaftsförderung mit dem Namen "ProFIL" aufgestellt. Gefördert werden Investitionen ins Anlagevermögen verbunen mit der Schaffung von neuen Arbeitsplätzen bzw. Alternativ dem Gründerarbeitsplatz, wenn die Gründungin Vollzeit erfolgt.
Die wesentlichen Informationen zum ProFIL-Zuschussprogramm finden Sie in unserem Internetauftritt unter Förderprogramme. Dort können Sie auch die erforderlichen Antragsunterlagen sowie eine Kurzinformation zum Förderprogramm herunterladen.
Der Landkreis Friesland bietet auch eine Gründungsberatung an. Eine rechtliche Beratung ist allerdings nicht möglich. Bitte wenden Sie sich für eine Terminabsprache an folgende Ansprechpartner:
Frau Ute Brinkmann
Tel. 04461/919-3160
Fax: 04461/919-8810
E-Mail u.brinkmann@friesland.de
Herr Rainer Graalfs
Tel. 04461/919-3140
Fax: 04461/919-8810
E-Mail r.graalfs@friesland.de
Kostenfreie Beratung der Handwerkskammer Oldenburg und der Oldenburgischen Industrie- und Handelskammer zusammen mit der NBank
Sowohl zur Gründung als auch für die Erweiterung und Festigung eines Unternehmens stehen diverse öffentliche Finanzierungshilfen zur Verfügung. Die Auswahl der passenden Förderbausteine ist jedoch nicht leicht und die jeweiligen Vergabebedingungen und Konditionen sind nur schwer zu überschauen.
Die NBank-Beratungsstelle Oldenburg, die Handwerkskammer Oldenburg (HWK) sowie die Oldenburgische Industrie- und Handelskammer (IHK) bieten regelmäßig Sprechtage an, um wichtige Ratschläge für die Existenzgründung und eine optimale Finanzierung zu geben sowie die Möglichkeiten einer öffentlichen Förderung zu erörtern. Bitte vereinbaren Sie einen Gesprächstermin bei
♦ IHK Oldenburg:
Frau Imke Spiller, Telefon: 0441 2220-306
♦ HWK Oldenburg:
Frau Heike Bathelt, Telefon: 0441 232-239
Zur Vorbereitung auf das Beratungsgespräch wird eine Kurzbeschreibung des Vorhabens sowie ein ausführlicher Investitionsplan im Vorfeld benötigt.
Die Oldenburgische IHK empfiehlt, sich bereits vor dem persönlichen Beratungsgespräch über die Förderprogramme der KfW-Mittelstandsbank und der NBank zu erkundigen und das persönliche Beratungsgespräch für detaillierte Fragen zu nutzen.
Wie finde ich einen Nachfolger für mein Unternehmen oder wie kann ich als Nachfolger oder Existenzgründer in ein Unternehmen einsteigen?
Bundesweit über „nexxt-change“
Die bundesweite Unternehmensbörse "nexxt-change" wendet sich zum einen an bestehende Unternehmen, die einen Nachfolger oder aktiven Teilhaber suchen (Angebote). Die Börse steht allen Interessenten offen, die sich selbstständig machen möchten (Gesuche) und ein Unternehmen zur Nachfolge suchen. Ausgeschlossen sind rein finanzielle Beteiligungen, z. B. stille Teilhaberschaften sowie Unternehmens- und Immobilienofferten. Für die Veröffentlichung eines eigenen Inserates verwenden Sie bitte das dafür vorgesehene Erfassungsblatt unter "Downloads". Die Veröffentlichung erfolgt anonym unter einer Chiffre-Nummer. Nähere Informationen finden Sie auf der Web-Seite www.nexxt-change.org.
Regional über die IHK Oldenburg
Neben der bundesweiten Nachfolgebörse bietet die Oldenburgische IHK zusätzlich eine regionale Nachfolgebörse an. Unternehmen, die einen Nachfolger im Oldenburger Land suchen oder Personen, die ein Unternehmen aus der Region übernehmen möchten, können kostenfreie anonyme Inserate in der IHK-Mitgliederzeitung „Oldenburgische Wirtschaft“ aufgeben. Entwerfen Sie Ihren Anzeigentext und senden Sie ihn per E-Mail an Frau Spiller (imke.spiller@oldenburg.ihk.de). Nach Prüfung und Rücksprache mit Ihnen kann die IHK Oldenburg die Annonce kostenfrei dort veröffentlichen. Die Veröffentlichung erfolgt anonym unter einer Chiffre-Nummer.
Antwort auf Inserate:
Sie haben ein Inserat entdeckt, das für Sie interessant ist? Nähere Informationen zum Unternehmen bzw. Existenzgründer erhalten Sie nur vom Inserenten. Die Kontaktanfrage erfolgt hier ausschließlich über die IHK. Richten Sie einfach eine E-Mail an Frau Spiller (imke.spiller@oldenburg.ihk.de) oder ein kurzes Schreiben unter dem Stichwort "Nachfolgebörsebörse - Chiffre: XXX" mit näheren Angaben zu Ihrer Person / Ihrem Unternehmen direkt an die IHK Oldenburg, Moslestraße 6, 26122 Oldenburg. Von dort wird Ihre E-Mail bzw. Ihr Schreiben mit der Bitte um Kontaktaufnahme an den Inserenten weitergeleitet.
Ansprechpartner/in
Frau U. Brinkmann![]() | |
Kreisamt, Zimmer 244 // EG Lindenallee 1 26441 Jever Telefon: 04461 919-3160 Telefax: 04461 919-8810 E-Mail: wirtschaft@friesland.de oder u.brinkmann@friesland.de |