Fragen und Antworten zum Coronavirus in Friesland (Stand 19.02.2021)
Wo erhalte ich Informationen zur Corona-Schutz-Impfung?
Das Land Niedersachsen informiert online zu Fragen rund um das Thema Corona-Schutz-Impfung. Neben aktuellen Hinweisen und FAQs finden Sie dort auch Informationen zur Impf-Hotline, bei der Bürgerinnen und Bürger telefonisch ihre Fragen zum Thema Impfung stellen können.
Die Hotline ist unter folgender Nummer zu erreichen: 0800 9988665
Land Niedersachsen: Hinweise zur Corona-Schutz-Impfung
Land Niedersachsen: FAQ Corona-Schutz-Impfung
Wann beginnt die Impfung im Impfzentrum Friesland?
Das Impfzentrum hat am Montag, 15.02.2021 seinen Betrieb aufgenommen.
Bitte beachten Sie, dass die Anmeldung zu den Terminen nur über das Impfportal des Landes Niedersachsen erfolgen kann. Hierzu wenden Sie sich bitte entweder telefonisch an die Hotline 0800 99 88 665 oder online an www.impfportal-niedersachsen.de/. Personen, die bereits auf der Warteliste stehen, werden vom Land Niedersachsen informiert.
Die Terminvergabe und Priorisierung erfolgt ausschließlich durch das Land Niedersachsen. Zudem hat der Landkreis keinen Einfluss auf die Menge und den Liefertermin des Impfstoffs für Friesland.
Die Impfung im Impfzentrum Friesland ist somit von der Terminvergabe und Bereitstellung sowie Lieferung des Impfstoffs durch das Land abhängig.
Aktuelle Informationen rund um unser Impfzentrum erhalten Sie hier.
Fragen und Antworten zu unserem Impfzentrum finden Sie hier.
Landesverordnung über Maßnahmen zur Eindämmung des Corona-Virus SARS-CoV-2 (gültig ab 13. Februar 2021)
Mit wie vielen Personen darf ich mich treffen?
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Wo erhalte ich weitere Informationen zur Verordnung?
Weitere Informationen erhalten Sie hier
Wo finde ich die Inzidenzwertsangabe des Landes Niedersachsen?
Angaben zur Inzidenz macht das Land Niedersachsen unter folgendem Link: https://www.niedersachsen.de/Coronavirus/Inzidenz-Ampel/aktuelle-inzidenz-ampel-193672.html

An welchen öffentlichen Orten muss ich noch eine Maske tragen?
Der Landkreis Friesland hat mit seiner Allgemeinverfügung vom 19.02.2021 das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung an bestimmten öffentlichen Plätzen (z.B. Fussgängerzonen) aufgehoben.
Der Landkreis weist daraufhin, dass dennoch weiterhin die Maskenpflicht unter anderem auf Wochenmärkten und Parkflächen des Einzelhandels gilt – dies ist in der Nds. Corona-Verordnung festgelegt, so dass hierfür keine eigene Regelung in Friesland nötig ist. Weitere Informationen dazu in § 3 Absatz 1 Niedersächsische Corona-Verordnung vom 30. Oktober 2020 (zuletzt geändert am 12. Februar 2021) sowie § 3 Absatz 3 bis Absatz 7 Nds. Corona-Verordnung.
Die Allgemeinverfügung des Landkreises Friesland finden Sie hier.
Darf im Landkreis Friesland Vereinssport stattfinden und wenn ja in welcher Form?
Gemeinsam mit dem Landkreis Friesland hat der Kreissportbund Friesland eine Erweiterung der Hygieneregelungen erarbeitet, so dass ab 1.3.2021 Vereine die kommunalen Sportstätten für den Individualsport nutzen können. Hierfür müssen die festgelegten Grundsätze und Hygieneregelungen beachtet werden. Diese beinhalten unter anderem, dass weiterhin der Sport kontaktlos zwischen max. 2 beteiligten Personen erfolgt und ein Abstand von mindestens 2 Metern zu jeder anderen beteiligten Person, die nicht zum eigenen Hausstand gehört, jederzeit eingehalten wird. Hygiene- und Desinfektionsmaßnahmen sowie eine lückenlose Dokumentation der Teilnehmenden sind erforderlich, Umkleidekabinen, Duschen und Gemeinschaftsräumlichkeiten, wie Schulungsräume, bleiben geschlossen.
Die vollständigen Grundsätze und Regelungen unter https://ksb-friesland.de/aktuelle-infos-corona/
Die Nutzung der Sportstätten gilt vorbehaltlich des aktuellen Infektionsgeschehens im Landkreis, so dass eine Schließung der Sportstätten, auch kurzfristig, wieder erfolgen kann.
Ich befinde mich in einem Risikogebiet, bei wem und wann muss ich mich melden?
Wer aus einem Risikogebiet nach Deutschland/Niedersachsen einreist, muss umgehend die eigenen Daten auf der Seite des Bundesministeriums hinterlegen über www.einreiseanmeldung.de (dies ist vorrangig zu tun)
- Ist eine Meldung über www.einreiseanmeldung.de nicht möglich, ist eine Aussteigekarte auszufüllen. Diese ist auf der Seite des Bundesministeriums für Gesundheit zu finden
- Ist weder die Meldung über www.einreiseanmeldung.de noch die Aussteigekarte möglich, muss die Meldung über das Online-Formular des Gesundheitsamtes erfolgen.
- Ist eine Meldung über www.einreiseanmeldung.de nicht möglich, ist eine Aussteigekarte auszufüllen. Diese ist auf der Seite des Bundesministeriums für Gesundheit zu finden
Weitere Informationen zur Einreise aus einem Risikogebiet erhalten Sie auch hier.
Muss ich in Quarantäne und wenn ja, wie lange?
Informationen unter https://www.niedersachsen.de/Coronavirus/antworten_auf_haufig_gestellte_fragen_faq/reisen-und-tourismus-antworten-auf-haufig-gestellte-fragen-186671.html
Wer kommt für meinen Verdienstausfall und den des Arbeitgebers auf?
Reisen in Risikogebiete werden nachweislich auf individuelles Risiko vollzogen. Ob der Arbeitgeber in einer nachfolgenden Quarantäne dann weiterhin Lohn/Gehalt zahlt, hängt von vielen arbeits- und dienstrechtlichen Bedingungen ab.
Der Arbeitgeber wird keine Entschädigung der Lohnkosten nach dem Infektionsschutzgesetz erhalten können, wenn Sie wissentlich in einem Risikogebiet Urlaub machen.
Sie sollten sich daher zwingend vor einer Reise ins Ausland bei Ihrem Arbeitgeber informieren.
Dies gilt im Übrigen auch für den Fall, wenn während Ihrer Urlaubszeit das Land zu einem Risikogebiet ausgewiesen wird.
Ich war in einem Land, welches nicht als Risikogebiet eingestuft ist, wie muss ich mich nun verhalten?
Wenn Sie aus einem Urlaubsland zurückkehren, das kein Risikogebiet ist, haben Sie nichts weiter zu veranlassen.
Weitere Informationen unter https://www.niedersachsen.de/Coronavirus/antworten_auf_haufig_gestellte_fragen_faq/reisen-und-tourismus-antworten-auf-haufig-gestellte-fragen-186671.html
Darf ich während der Quarantäne das Haus verlassen?
Während des Quarantänezeitraumes darf das Haus nicht verlassen werden. Ausnahmen gibt es bei medizinischen Notfällen. Hier kontaktieren Sie bitte vorher Ihren Arzt / Ihre Ärztin.
Die Klasse meines Kindes wurde in Quarantäne gesetzt, für wen zählt die Quarantäne? Nur für das Kind oder auch für Vater, Mutter, weitere Kinder?
Die Quarantäne gilt nur für das Kind. Alle anderen Familienmitglieder sind Drittkontakte, d.h. sie hatten keinen direkten Kontakt zu einer positiv getesteten Person. Dennoch wird empfohlen, dass sich das Kind soweit wie möglich zeitlich und räumlich von anderen Personen trennt.
Mein Hausarzt macht keinen Test, an wen muss ich mich nun wenden?
Für die Testungen sind die niedergelassenen Ärzte und Ärztinnen zuständig. Wenn Sie hier keinen Termin erhalten, wenden Sie sich bitte an das Infotelefon des Landkreises Friesland, das Sie unter der Rufnummer 04461 919 7000 erreichen.
Weitere Informationen zum Thema Quarantäne erhalten Sie hier.
Bei wem kann ich Verstöße gegen die Corona-Verordnung melden?
Bei Verstößen gegen die Coronaverordnung, wenden Sie sich bitte an das zuständige Ordnungsamt, an die Polizei oder an das Infotelefon des Landkreises Friesland.
Welche Allgemeinverfügungen und Regelungen gelten derzeit in Friesland?
Die aktuell geltenden Allgemeinverfügungen des Landkreises Friesland sowie die geltenden Landesverordnungen finden Sie auf folgender Seite unter "Wichtige Dokumente": www.friesland.de/coronavirus
Wo erhalte ich aktuelle Informationen?
Ausführliche Fragen und Antworten zu den Vorschriften in Niedersachsen auf der Website der Landesregierung:
Aktuelle Informationen zum neuartigen Coronavirus erhalten Sie auf folgenden Websites, die regelmäßig von den jeweiligen Stellen aktualisiert werden:
Robert-Koch-Institut
Antworten auf häufig gestellte Fragen zum Coronavirus
Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BzGA)
Auf den folgenden Websites erhalten sie Informationen zu Bestimmungen und Verhaltensregelungen rund um das neuartige Coronavirus, die in mehreren Sprachen aufbereitet und fortlaufend aktualisiert werden.
Niedersächsische Lotto-Sport-Stiftung
Flüchtlingsrat Niedersachsen
An wen kann man sich bei Verdacht auf eine Erkrankung wenden?
Bei Verdacht auf eine Erkrankung wenden Sie sich bitte telefonisch an Ihren Hausarzt/Ihre Hausärztin, um eine mögliche Verbreitung des Virus zu vermeiden. Die Hausärzte stimmen das weitere Vorgehen dann mit Ihnen ab.
Oder wenden Sie sich an den ärztlichen Bereitschaftsdienst, telefonisch unter 116117.
Wie kann man sich vor eine Ansteckung schützen?
Wie bei Influenza und anderen akuten Atemwegsinfektionen schützen „richtig husten und niesen“ (siehe folgende Erläuterungen), gute Händehygiene sowie Abstand zu Erkrankten (ca. 1 bis 2 Meter) auch vor einer Übertragung des Coronavirus. Diese Maßnahmen sind auch in Anbetracht der Grippewelle überall und jederzeit angeraten.
© BZgA Anzeige in Originalgröße 1662 KB - 1653 x 2338 © BZgARichtig husten und niesen
Beim Husten oder Niesen sollte möglichst kein Speichel oder Nasensekret in die Umgebung versprüht werden. Sich beim Husten oder Niesen die Hand vor den Mund zu halten, wird oft für höflich gehalten. Aus gesundheitlicher Sicht aber ist dies keine sinnvolle Maßnahme: Dabei gelangen Krankheitserreger an die Hände und können anschließend über gemeinsam benutzte Gegenstände oder beim Hände schütteln an andere weitergereicht werden.
Um keine Krankheitserreger weiterzuverbreiten und andere vor Ansteckung zu schützen, sollten Erkrankte folgendes beachten:
- Halten Sie beim Husten oder Niesen mindestens einen Meter Abstand von anderen Personen und drehen Sie sich weg.
- Niesen oder husten Sie am besten in ein Einwegtaschentuch. Verwenden Sie dies nur einmal und entsorgen es anschließend in einem Mülleimer mit Deckel. Wird ein Stofftaschentuch benutzt, sollte dies anschließend bei 60°C gewaschen werden.
- Und immer gilt: Nach dem Naseputzen, Niesen oder Husten gründlich die Hände waschen!
- Ist kein Taschentuch griffbereit, sollten Sie sich beim Husten und Niesen die Armbeuge vor Mund und Nase halten und ebenfalls sich dabei von anderen Personen abwenden.
Quelle: Robert Koch Institut und BZgA
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