Gesundheitsschutz und -aufsicht
Wir befassen uns mit der Hygiene und dem Schutz vor übertragbaren Krankheiten. Wir beraten und führen Besuche, Ortsbesichtigungen und Untersuchungen durch. Als Gesundheitsaufsichtsbehörde können wir im Einzelfall auch erforderliche Maßnahmen anordnen. Grundlage hierfür ist das Infektionsschutzgesetz (IfSG), welches den Zweck hat, Leben und Gesundheit der Allgemeinheit wie auch des Einzelnen vor den Gefahren der Infektionskrankheiten zu schützen.
Wir sind Ansprechpartner für
- alle Bürger
- medizinische Einrichtungen, Ärzte und nichtärztliche Gesundheitsfachberufe
- Heilpraktiker (Ausübung der Heilkunde ohne Bestallung)
- Schulen, Kindergärten
- andere Behörden u. a.
Wussten Sie's? Wir überwachen unter anderem auch:
Weitere Informationen und die für Sie zuständigen Ansprechpartner finden Sie in der rechten Spalte.
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- Gesundheitszeugnisse für den Lebensmittelbereich nach §§ 42/43 IfSG
- Ärztliche Bescheinigung gemäß § 34 10a IfSG
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