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Landkreis Friesland
- Der Landrat -
Landrat Sven Ambrosy
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Der Landkreis Friesland ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts.
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Pressesprecherin Nicola Karmires
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Programmierung und technische Entwicklung
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Celler Straße 53
31582 Nienburg
Telefon: (0 50 21) 88 77-555
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Datenschutzbeauftragter
Behördlicher Datenschutzbeauftragter des Landkreises Friesland
Zweckverband KDO
Elsässer Straße 66
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Datenschutzkoordinatorin
Frau Kloß, Landkreis Friesland
Telefon: 04461 919-4040
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E-Mail: e.kloss@friesland.de
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Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport
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Zugang zur elektronischen Kommunikation
Der Landkreis Friesland eröffnet den Zugang für eine elektronische Kommunikation mittels E-Mail oder durch Verwendung elektronischer Formulare. Die auf diesen Internetseiten und auf dem Briefbogen des Landkreises Friesland bekannt gemachten E-Mail-Adressen können gemäß § 3a des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) für die elektronische Kommunikation verwendet werden. Im Rahmen der Wahrung von Fristen in rechtlichen Verfahren ist allerdings darauf zu achten, dass Originalunterschriften verwendet werden, solange wie noch keine elektronische Signatur genutzt wird.
Da zur Zeit keine Verschlüsselung angeboten wird, können alle E-Mails unter Umständen auch – ähnlich einer offenen Postkarte – von Unbefugten gelesen werden. Daher sollten keine vertraulichen Mitteilungen auf diesem Wege übermittelt werden.
Für die Übermittlung von E-Mails und die Verwendung elektronischer Formulare sind folgende Anforderungen zu beachten:
- Der Landkreis Friesland verwendet zur Zeit keine elektronische Verschlüsselung und keine elektronischen Signaturen. Dokumente, die eine besondere Schriftform (eigenhändige Unterschrift, amtliche Beglaubigungen, usw.) erfordern, sollen daher nicht per E-Mail übermittelt werden.
- Aus Sicherheitsgründen sollten E-Mails nur im Text-Format versendet werden. Dokumente, die als Anlage mit einer E-Mail an den Landkreis Friesland gesendet werden, sollten nur folgende Formate haben: PDF DOC, ODT, SKW XLS, ODS, SXC, PPT, ODP, SXI JPG, GIF.
- Elektronische Formulare auf den Internetseiten des Landkreises Friesland können nur verwendet werden, wenn das Programm Acrobat Reader auf dem PC installiert ist.
Mehr Informationen zur elektronischen Kommunikation erhalten Sie hier
Haftungsausschluss / Disclaimer
- Inhalt des Onlineangebotes
Der Landkreis Friesland übernimmt keinerlei Gewähr für die Aktualität, Korrektheit, Vollständigkeit oder Qualität der bereitgestellten Informationen und Ihrer Inhalte. Haftungsansprüche gegen den Landkreis Friesland, welche sich auf Schäden materieller oder ideeller Art beziehen, die durch die Nutzung oder Nichtnutzung der dargebotenen Informationen bzw. durch die Nutzung fehlerhafter und unvollständiger Informationen verursacht wurden, sind grundsätzlich ausgeschlossen, sofern seitens des Landkreises Friesland kein nachweislich vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verschulden vorliegt.
- Verweise und externe Links
Bei direkten oder indirekten Verweisen auf fremde Internetseiten („Links“), die außerhalb des Verantwortungsbereiches des Landkreises Friesland liegen, käme eine eigene Haftungsverpflichtung des Landkreises ausschließlich nur in den Fällen in Betracht, in denen der Landkreis Friesland von den Inhalten tatsächlich Kenntnis hat und es ihm technisch möglich und zumutbar wäre, die Nutzung im Falle rechtswidriger Inhalte zu verhindern. Für die Inhalte der externen Links sind somit die jeweiligen Anbieter oder Betreiber (Urheber) der jeweiligen Seiten selbst verantwortlich.
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- Urheber- und Kennzeichenrecht
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- Rechtsgrundlagen
- Telemediengesetz (TMG) : Art. 1 des Gesetzes vom 26.02.2007 (BGBl. I S. 179), in Kraft getreten am 01.03.2007, zuletzt geändert durch Gesetz vom 29.09.2017 (BGBl. I S. 3530) v. 13.10.2017;
- Gesetz über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte (Urheberrechtsgesetz) vom 9. September 1965 (BGBl I S. 1273), geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 28. November 2018 (BGBl. I S. 2014);
- Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) vom 17. Dezember 2010 (Nds. GVBl. 2010, 576), geändert durch Art. 2 des Gesetzes vom 20.06.2018 (Nds. GVBl. S. 113);
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