Kfz-Zulassungsstelle - Aktuelles-
11.03.2020
Bezüglich der Zulassung von Fahrzeugen auf ein Einzelgewerbe/ Einzelkaufmann (keine juristische Person) musste eine rechtliche Anpassung vorgenommen werden. Die Zulassung auf ein Einzelgewerbe ist bei uns weiterhin möglich. Künftig ist der Personalausweis des Gewerbetreibenden sowie die Gewerbeanmeldung als Nachweis der Betriebsstätte vorzulegen. Als Halter wird der Name des Einzelgewerbetreibenden erfasst, als Anschrift wird die Anschrift der Betriebsstätte eingetragen. Achten Sie bitte darauf, dass dafür ausgestellte Versicherungsbestätigung der Versicherung (eVB) nicht mehr den Anredeschlüssel "Firma" enthält, da es sich hier nicht um eine juristische Person handelt. Die eVB wäre sonst nicht verwendbar. Dies wäre unschädlich, wenn dei Versicherung einen abweichenden Halter zulässt.
01.10.2019
die internetbasierte Kfz-Zulassung wurde um die Stufe 3 ausgebaut. Neben der schon seit 2015 möglichen Online-Außerbetriebsetzung sind jetzt weitere Möglichkeiten von Standard-Zulassungsvorgängen oder Anschriftsänderungen hinzugekommen.
Weitere Infos finden Sie hier...
24.05.2018
Beantragung von Ausfuhrkennzeichen bei Antragstellern ohne Wohnsitz in Deutschland:
Hat der Antragsteller keinen KEINEN Wohn- oder Firmensitz in Deutschland, muss in diesem Fall ein Empfangsbevollmächtigter (Person oder Firma) mit Hauptwohn- oder Firmensitz im Landkreis Friesland benannt werden. Weitere Infos finden Sie hier..
27.09.2017
H-Kenzeichen kombiniert mit einem Saisonkennzeichen
durch eine Änderung der Fahrzeugzulassungsverordnung kann künftig ein H-Oldtimerkennzeichen auch kombiniert mit einem Saisonkennzeichen ausgegeben werden.
Weitere Infos...
27.09.2016
Wie hoch ist die Kfz-Steuer?
hier finden Sie einen Link zum Errechnen der Kfz-Steuer
(externer Link zum Zoll)
01.04.2015
neue Regelungen zum Kurzzeitkennzeichen
Ab 2015 bzw. seit 10/2017 gelten neue Regelungen zum Kurzzeitkennzeichen. Wichtigste Änderungen: Das Fahrzeug muss jetzt bestimmt sein durch Vorlage der Zulassungsbescheinigung Teil I oder II. Das Fahrzeug muss eine Betriebserlaubnis besitzen und für die Dauer des Kurzzeitkennzeichens eine gültige HU. Andernfalls muss die Zulassungsbehörde die Fahrten beschränken.
weitere Infos erhalten Sie hier...
09.03.2015
Online-Außerbetriebsetzungs-Portal freigeschaltet
Ab sofort steht das I-Kfz-Online-Portal zur Außerbetriebsetzung von Fahrzeugen zur Verfügung. Zur Teilnahme müssen aber einige Voraussetzungen erfüllt sein:
- Das Fahrzeug muss ab 01.01.15 zugelassen worden sein (nur dann sind die Stempelplaketten auf dem Nummernschild und die ZB I (Fahrzeugschein) mit den dafür benötigten Sicherheitscodes versehen)
- es wird der neue Personalausausweis mit freigeschalteter e-ID-Funktion und Lesegerät benötigt
- Teilnahme am Giropay-Bezahlverfahren.
04.12.2014
NEU ! Online-Terminreservierung in der Zulassungsstelle Jever und Varel
Die Kfz-Zulassungsstellen in Jever und in Varel bieten ab sofort die Möglichkeit einer Terminreservierung an.
Vermeiden Sie Wartezeiten und buchen Sie Ihren Termin zum Besuch der Zulasssungsstelle selber online.
Hier geht´s zur Terminreservierung...
03.12.2014
Achtung: Bei Außerbetriebsetzungen ab 01.01.15 wird das Kennzeichen sofort wieder frei!
Wollen Sie Ihr Fahrzeug z.B. saisonbedingt außer Betrieb setzen, um es evtl. später wieder auf Ihren Namen in Betrieb zu nehmen, sollten Sie das Kennzeichen bei der Außerbetriebsetzung reservieren lassen, damit es nicht anderweitig vergeben wird.
Lesen Sie dazu unsere Tipps...
28.07.2014
Änderung der Nachmittags-Öffnungszeiten der Außenstelle Varel von mittwochs auf montags ab 01.09.2014:
Die Öffnungzeiten im Dienstleistungszentrum Varel werden ab 01.09.2014 vereinheitlicht. Für die Außenstelle der Kfz-Zulassungsstelle bedeutet das, dass sich die Nachmittags-Öffnungzeit vom Mittwoch (15.00-17.00 Uhr) auf den Montagnachmittag (ebenfalls 15.00-17.00 Uhr ) verschiebt. Die anderen Zeiten der Zulassungsstelle ändern sich nicht.
01.02.2014
Info zur Kfz-Steuer:
Bis Mitte des Jahres wird die Zuständigkeit für den Einzug der Kfz-Steuer von den Finanzämtern nach und nach auf die Hauptzollämter übergehen. Diese entscheiden künftig z.B. auch über evtl. Steuerbefreiungsanträge. In Niedersachsen wurde der Übergang bereits zum 01.02.2014 vollzogen. Für den Bereich der Kfz-Zulassungsbehörde Friesland ist jetzt das Hauptzollamt Itzehoe-Flensburg zuständig.
Die Anschrift lautet:
Kfz-Steuerfestsetzung Dienstort Flensburg
Waldstr. 20
24939 Flensburg
An diese Andresse sind künftig auch etwaige Steuerbefreiungsanträge zu richten. Auf den Seiten des Zoll finden Sie künftig wie gewohnt alle Steuerbefreiungsanträge sowie den einzelnen SEPA-Mandat-Vordruck.
hier gelangen Sie auf die externe Formulare (z.B. Steuerbefreiungsanträge) des Zollamtes...(Tipp: geben Sie auf der dortigen Seite im Suchfenster den Begriff "Kfz-Steuer" ein)
Der Zoll hat eine zentrale Telefonnumer für Auskünfte eingerichtet:
0351 - 44834-550
06.01.2014
Die Außenstelle der Zulassungsstelle in Varel ist umgezogen. Seitdem 06.01.2014 begrüßen wir Sie in den neuen Räumen des Dienstleistungszentrums in der Karl-Nieraad-Str. 1 (Zufahrt über die Panzerstr.)
26316 Varel
Hier finden Sie weitere Informationen sowie eine Wegbeschreibung zum neuen Dienstleistungszentrum/ Zulassungsstelle Varel
13.11.2013
Umstellung der bisherigen Einzugsermächtigung für die Kfz-Steuer auf das neue SEPA-Mandat
Seit dem 13.11.2013 hat die Kfz-Zulassungsbehörde Friesland das bisherige Lastschrift-Einzugsermächtigungsverfahren für die Kfz-Steuer auf das neue SEPA-Mandat umgestellt.
Das bedeutet, dass zur Zulassung eines Fahrzeuges im Landkreis Friesland anstatt der bisherigen Einzugsermächtigung jetzt das neue SEPA-Mandat zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer benötigt wird. Anstatt der Kontonummer/BLZ müssen jetzt die IBAN und die BIC Nummer angegeben werden. Diese finden Sie auf Ihrem Kontoauszug oder bereits auf Ihrer Bankkarte. Außerdem sind die Unterschriften des Kontoinhabers und des Halters erforderlich. Falls Sie jemanden mit der Zulassung Ihres Fahrzeuges bevollmächtigen, empfehlen wir deshalb, dieses Formular ausgefüllt und unterschrieben dem Bevollmächtigten mitzugeben.
Der Einfachheit halber hat die Kfz-Zulassungsstelle Friesland diesen SEPA-Vordruck jetzt im FRI-Zulassungsantrag integriert, den Sie hier herunterladen können.
Informationen, welche Unterlagen für eine Zulassung/Umschreibung benötigt werden, finden Sie auch in unserer Checkliste.
Wir weisen darauf hin, dass ohne SEPA-Mandat die Zulassungsbehörde keine Zulassung/Umschreibung vornehmen darf. Mehr Informationen zur Kfz-Steuer und zum SEPA-Mandat finden Sie hier...
01.12.2012
Rückfahrten nach Außerbetriebsetzung
Seit dem 01.12.2012 dürfen Rückfahrten nach Außerbetriebsetzung/Entstemplung der Kennzeichen mit den bisher zugeteilten, entstempelten Kennzeichen bis zum Ablauf des Tages der Außerbetriebsetzungdurchgeführt werden, wenn sie von der Kfz-Haftpflichtversicherung erfasst sind.
Die bisherige Beschränkung der Rückfahrt innerhalb des Zulassungsbezirks oder max. in den angrenzenden Bezirk wurde aufgehoben. (Hinweis: Diese Einschränkung auf den Zulassungsbezirk gilt aber weiterhin für Fahrten zur Zulassungstelle zum Zwecke der Zulassung).
Bitte beachten Sie die Hinweise zur Außerbetriebsetzung, falls Sie das bisherige Kennzeichen gleichzeitig auf ein anderes Fahrzeug übertragen wollen...
01.12.2012
neue Fahrzeugscheine für rote Oldtimerkennzeichen
Durch eine Änderung der Fahrzeug-Zulassungsverordnung zum 01.11.2012 wurde bundesweit ein verbindliches Muster zum Oldtimer-Fahrzeugschein (07er) eingeführt. Neu ist, dass jetzt nicht mehr für jedes Fahrzeug ein einzelner Schein/Heft ausgestellt wird sondern nur noch ein Fahrzeugschein, auf dem alle Fahrzeuge in Listenform aufgeführt sind.
Der neue Fahrzeugschein wird bei Neuerteilung, bei bereits zugelassenen Oldtimern erst bei nächster Änderung im Fahrzeugbestand ausgestellt. In diesem Fall müssen einmalig alle vorhandenen Einzel-Fahrzeugscheine zum Austausch vorgelegt werden.
09.11.2012
Kurzzeitkennzeichen künftig nur noch am Hauptwohnsitz erhältlich
Durch eine Änderung der Fahrzeug-Zulassungsverordnung können Kurzzeitkennzeichen ab 01.11.12 nur noch am Hauptwohnsitz beantragt werden. Welche Möglichkeiten es bei der Zulassungsbehörde Friesland noch gibt, lesen Sie hier...
15.10.2012
Fahrzeugschein mit oder ohne Bindestrich im Kennzeichen -beide Varianten sind gültig
Seit einigen Wochen berichten die Medien, dass in europäischen Nachbarländern wie Österreich und Italien oder möglicherweise auch in osteuropäischen Ländern vereinzelt Bußgelder gegen deutsche Fahrzeughalter verhängt werden, weil nach dortiger Ansicht das Nummerschild nicht mit dem Fahrzeugschein übereinstimmt. Angeblich beanstanden die ausländischen Behörden den Trennungsstrich im Kennzeichen der Zulassungsbescheinigung .......
weiter ....
01.07.2012
Verzicht auf Vorlage der ZB II bei Außerbetriebsetzungen
Durch eine Änderung des § 14 FahrzeugzulassungsVO (FZV) braucht zur Außerbetriebsetzung die Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) nicht mehr vorgelegt zu werden. Eine evtl. Anforderung der ZB II, die bei Banken hinterlegt sind, ist zu diesem Zweck ebenfalls nicht mehr erforderlich.
Dies gilt jedoch nicht, wenn gleichzeitig weitere Änderungen (z.B. Namensänderung, technische Änderung, Umschreibung oder dergl.) beantragt werden würden.
01.07.2012
Wechselkennzeichen
Seit dem 01.07.12 sind bundesweit bei den Kfz-Zulassungsbehörden die neuen Wechselkennzeichen erhältlich. Informationen dazu erhalten Sie auf den Seiten des Bundesverkehrsministeriums.
Infos (externer Link)...
10.05.2011
Bei Verlust der Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) ist ab sofort eine -Versicherung an Eides statt- erforderlich
Bei Verlust einer Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) ist nach § 5 StVG ab sofort die Abgabe einer Versicherung an Eides statt erforderlich. Diese können Sie entweder persönlich bei den Mitarbeitern der Kfz-Zulassungsstelle aufnehmen lassen oder z.B. bei einem Notar abgeben und anschließend der Zulassungsbehörde vorlegen.
Den Antrag auf Ausstellung der Ersatz-Zulassungsbescheinigung Teil II finden Sie bei unseren Formularen zum Download.
08.04.2011
neues verkleinertes Motorradkennzeichen
Seit dem 08.04.11 können die neuen verkleinerten Motorradkennzeichen ausgegeben werden.
01.10.2010
Ausfuhrkennzeichen sind ab dem 01.10.2010 Kfz-Steuerpflichtig
Der Antragsteller ist verpflichtet, hierzu eine Einzugsermächtigung für das Finanzamt abzugeben.