Landwirtschaft und Realverbände
Herzlich Wilkommen im Bereich der landwirtschaftlichen Aufgaben und des Realverbandsrechts
Landwirtschaftliche Aufgaben – Was gehört dazu?
Neben der zuständigen Fachbehörde, also der Landwirtschaftskammer Niedersachsen, erfüllt der Landkreis wesentlich 2 Aufgaben. So erteilt der Landkreis Grundstücksverkehrsgenehmigungen und ist Genehmigungsbehörde bei Grünlandumwandlungen in Wasserschutzgebieten. Daneben nimmt der Landkreis fachlich Stellung in Umweltfragen und erteilt Unbedenklichkeitsbescheinigungen in Verfahren der landwirtschaftlichen Bewilligungsstellen.
Grundstücksverkehrsgenehmigung – Was ist das?
Die Veräußerung von land- und forstwirtschaftlichen Grundstücken muss durch den Grundstücksverkehrsausschuss genehmigt werden. Hierbei wird ein eventuell bestehendes Vorkaufsrecht von Landwirten geprüft. Wenn keine Bedenken bestehen, wird die so genannte "Grundstücksverkehrsgenehmigung" erteilt, die Voraussetzung für die Veräußerung ist.
Genehmigung bei Grünlandumwandlung in Wasserschutzgebieten – Was ist das?
Nach der Schutzgebietsverordnung (SchuVO) unterliegen Umbrüche von Dauergrünland zur Nutzungsänderung (Grünlandumwandlung) in den Schutzzonen III A und III B dem Genehmigungsvorbehalt der unteren Wasserbehörde.
Anträge auf Grünlandumwandlung in Wasserschutzgebieten können unten abgerufen und beim Landkreis Friesland Fachbereich Umwelt eingereicht werden. Die Umwandlungen dürfen erst nach Genehmigung durch die Untere Wasserbehörde begonnen werden!
Unbedenklichkeitsbescheinigung – Was ist das?
Die Bewilligungsstellen der Landwirtschaftskammer erteilen Genehmigungen zur Umwandlung von Dauergrünland gemäß § 16 Abs. 3 des Direktzahlungen-Durchführungsgesetzes (DirektZahlDurchfG).
Den Antragsunterlagen ist eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Landkreises beizufügen. Ohne diese Bescheinigung ist eine Bearbeitung des Antrags seitens der Bewilligungsstelle nicht möglich. Nach Antragstellung leitet der Landkreis Friesland diese Bescheinigung direkt an die Bewilligungsstelle weiter.
Das Antragsformular auf Erteilung einer Unbedenklichkeitsbescheinigung kann hier augerufen werden.
Hinweis:
Der Antrag gemäß § 16 Abs. 3 DirektZahlDurchfG kann vom Landwirt parallel zum Antrag auf Grünlandumwandlung in Wasserschutzgebieten gestellt werden. Dieser Antrag sollte dann den Hinweis enthalten: "Die Unbedenklichkeitsbescheinigung wurde beim Landkreis Friesland beantragt und geht Ihnen von dort direkt zu".
Realverband - Was ist das?
Die Realverbände verwalten die gemeinschaftlichen Angelegenheiten innerhalb ihres Gebietes und das Verbandsvermögen (z.B. Wege, Forst, Gewässer), das sich im Eigentum des Realverbandes befindet. Dies hat sowohl für die Kommune als auch für den Realverband Vorteile. Die Gemeinden werden organisatorisch und finanziell entlastet. Die Mitglieder des Realverbandes hingegen können die gemeinschaftlichen Aufgaben sachgerechter, an der Problemstellung orientierter und ggf. auch günstiger z.B. durch eigene Gerätschaften erledigen. Der Realverband kann gegenüber seinen Mitgliedern öffentlich-rechtlich tätig werden. Nach außen handelt er jedoch stets privatrechtlich.
Grundlage für Realverbände ist das Realverbandsgesetz (RVG) zusammen mit der Satzung des jeweiligen Realverbandes.
Ansprechpartner/in
Frau H. Heiken![]() | |
Amt / Bereich Fachbereich Umwelt Kreisamt, Zimmer 510 // 3. OG Lindenallee 1 26441 Jever Telefon: 04461 919-5101 Telefax: 04461 919-7710 E-Mail: H.Heiken@friesland.de | |
Herr J. Meier![]() | |
Amt / Bereich Fachbereich Umwelt Kreisamt, Zimmer 504 // 3. OG Lindenallee 1 26441 Jever Telefon: 04461 919-5040 Telefax: 04461 919-7761 E-Mail: j.meier@friesland.de |
Organisationseinheiten
Fachbereich Umwelt | |
Lindenallee 1 26441 Jever Telefon: 04461 919-0 Telefax: 04461 919-7710 E-Mail: umwelt@friesland.de |