Das Jobcenter des Landkreises Friesland
Seit 2012 ist der Landkreis Friesland als zugelassener kommunaler Träger für die Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II) zuständig.
Hier finden Sie uns:
Standort Jever Fax: 04461 / 919-5329 Erstkundenberatung: |
Standort Varel Fax: 04451 / 953-277 Erstkundenberatung: |
Öffnungszeiten für beide Standorte:
Montag und Dienstag |
08:00 Uhr - 16:00 Uhr |
Mittwoch |
08:00 Uhr - 12:00 Uhr |
Donnerstag |
08:00 Uhr - 16:00 Uhr |
Freitag |
08:00 Uhr - 12:00 Uhr |
Besondere Informationen...
Welche Aufgabe hat das SGB II?
Die Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II) soll den leistungsberechtigten Personen ermöglichen, ein Leben zu führen, das der Würde des Menschen entspricht. Darüber hinaus soll es dazu beitragen, dass der Lebensunterhalt unabhängig von der Grundsicherung aus eigenen Mitteln und Kräften bestritten werden kann.
Fördern und Fordern
Bereits seit dem 1. Januar 2005 können Sie Leistungen nach dem SGB II erhalten, sofern Sie erwerbsfähig und hilfebedürftig sind. Die Leistungen unterscheiden sich in Eingliederungsleistungen, welche Sie bei der Arbeitssuche unterstützen und in Geldleistungen, mit denen Sie Ihren Lebensunterhalt sicherstellen können.
Wann erhalte ich Leistungen?
Generell erhalten Sie Leistungen, wenn Sie
- mindestens 15 und noch nicht 65 Jahre alt,
- erwerbsfähig und
- hilfebedürftig sind sowie
- Ihren gewöhnlichen Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland haben.
Wann bin ich hilfebedürftig?
Sie sind hilfebedürftig, wenn Sie Ihren Lebensunterhalt und den Ihrer Familie nicht aus eigenen Mitteln und Kräften, also Ihrem Einkommen und Vermögen, decken können.
Wann bin ich erwerbsfähig?
Erwerbsfähig sind Sie, wenn Sie gesundheitlich in der Lage sind, mindestens drei Stunden am Tag zu arbeiten.