Wirtschaftsförderung
Herzlich willkommen auf den Seiten der Wirtschaftsförderung
des Landkreises Friesland
Aufgrund der Corona-Pandemie bieten die Mitarbeiter der Wirtschaftsförderung auch Online-Beratungsgespräche im direkten Austausch an. Bitte melden Sie sich im Bedarfsfall bei den Ansprechpartnern.
Stand: 21.01.2021
Für aktuelle Informationen zu Coronahilfen und Fördermöglchkeiten können Sie auch die hier abrufbare Präsantation der NBank nutzen.
Coronavirus - Aktuelle Informationen für Gewerbetreibende, Unternehmen, Selbstständige
- November-und Dezemberhilfe
- Corona-Überbrückungshilfe (Phase I, II und III)
- Zuschüsse für Gaststätten für niederschwellige Investitionen
- Digitalisierungsberatung im Einzelhandel
- Niedersachsen Schnellkredit der NBank für Freiberufler sowie für Unternehmen mit bis zu 10 Beschäftigten
- Kfw-Schnellkredit
- Aktuelle Informationen der Oldenburgischen Industrie- und Handelskammer und der Handwerkskammer Oldenburg
- Kann ein Unternehmen bei Arbeitsausfällen wegen des Coronavirus Kurzarbeitergeld bekommen?
- Entschädigung nach dem Bundesinfektionsschutzgesetz
- Überbrückungshilfe für Studierende
- Friesen gegen Corona
- Gemeinsam im Nordwesten
- Friesland-Hilfsfonds (ausgelaufen am 31.12.2020)
Das neue Bundesprogramm "Ausbildungspätze sichern" finden Sie unter dem Bereich Ausbildungsförderung.
November- und Dezemberhilfe
Aktueller Hinweis (Stand 15.01.2021):
Die Antragsfristen für die November und Dezember-Hilfen sowie die Überbrückungshilfe Phase II wurden verlängert Auf den hier abrufbaren Link der NBank wird verwiesen.
Aktuelle Informationen zur November-/Dezemberhilfe erhalten Sie auch unter diesem Link der Bundesregierung.
Das Antragsportal ist geöffnet. Als Soloselbstständiger ntutzen Sie am besten folgenden Link, der sie durch die Anmeldung führt: Anmeldung Antrag Novemberhilfe
Angekündigt ist eine Entschädigung bis zu 75 % des Umsatzausfalles.
Als Soloselbständige gelten im Rahmen der Novemberhilfe Antragsteller, die u. a. zum Stichtag 29. Februar 2020 weniger als einen Vollzeitmitarbeiter beschäftigten.
Es gibt eine ausführliche FAQ-Liste, die Sie hier aufrufen können.
Die Oldenburgische Industrie- und Handelskammer hat eine Gebrauchsanweisung für das Beantragen der Novemberhilfe für Soloselbstständige aufgelegt, die bei der Ausfüllung des Antrages Hilfen gibt. Bitte nutzten Sie für den Aufruf diesen Link: IHK-Novemberhilfen .
Corona-Überbrückungshilfe
Aktueller Hinweis (Stand 15.01.2021):
Die Antragsfristen für die November und Dezember-Hilfen sowie die Überbrückungshilfe Phase II wurden verlängert Auf den hier abrufbaren Link der NBank wird verwiesen.
Es gibt inzwischen Phase I, Phase II und Phase III der Überbrückungshilfe. Anträge für Phase I können nicht mehr gestellt werden. Die Antragstellung für Phase II ist bis zum 31.03.2021 möglich. Die Phase II umfasst die Fördermonate September bis Dezember 2020.
Die Antragstellung für die Phase III soll ab Februar 2021 beantragt werden können (Stand: 25.01.2021).
Mit der Corona-Überbrückungshilfe können Gewerbetreibende/Unternehmer/Soloselbstständige einen Zuschuss erhalten, die durch die Corona-Pandemie starke Umsatzeinbußen haben. Eine Antragstellung kann über die Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, vereidigte Buchprüfer oder Rechtsanwälte erfolgen. Nähere Informationen (z. B. ob Sie antragsberechtigt sind oder wie der Antrag gestellt wird) erhalten Sie unter folgendem Link: Corona-Überbrückungshilfe
Die Überbrückungshilfe III ist in Vorbereitung. Zur Überbrückungshilfe III gehört auch die sogenannte „Neustarthilfe für Soloselbständige". Zu den zu berücksichtigenden Kosten soll für diese Gruppe künftig eine einmalige Betriebskostenpauschale von 25 Prozent des Umsatzes im Vergleichszeitraum zählen. Unternehmen der Veranstaltungs- und Kulturbranche können zudem für den Zeitraum März bis Dezember 2020 Ausfallkosten geltend machen. Eine Antragstellung soll ab Februar 2021 möglich sein (Stand 25.01.2021). Für nähere Informationen nutzen Sie diesen Link des Bundeswirtschaftsministeriums.
Zuschüsse für Gaststätten für niederschwellige Investitionen
Aktueller Hinweis (Stand: 13.01.2021):
Aufgrund der starken Nachfrage sind die Mittel aktuell überzeichnet. Im Moment können keine Neuanträge zugelassen werden. Bitte informieren Sie sich über den aktuellen Stand über diesen Link der NBank.
Mit diesem Programm fördert das Land Niedersachsen investive Maßnahmen in Gaststätten. Die Abwicklung erfolgt über die NBank. Gaststättenbetreiber können über diese Zuschussrichtlinie auch die Anschaffung von Wärmemaßnahmen im Außenbereich oder bauliche Hygienemaßnahmen bezuschussen lassen. Es ist unbedingt darauf zu achten, dass die Investitionsgüter noch nicht bestellt oder gekauft werden dürfen, bis die Antragsteller einen Zuwendungsbescheid von der NBank erhalten haben. Für weitere Informationen und die Antragstellung zu diesem Programm nutzen Sie bitte folgenden Link: Niedrigschwellige Investitionsförderung für das Gaststättengewerbe
Digitalisierungsberatung im Einzelhandel
Förderung im Rahmen des Programmes "Niedersachsel Digital aufgeLaden"
Durch die Beratungsförderung zur Digitalisierung werden die Einzelhandelsunternehmen bei der Umsetzung nachhaltiger Digitalisierungsstrategien und -maßnahmen angesichts der geänderten Anforderungen des Marktes, unterstützt. Nur durch nachhaltige Geschäftskonzepte, die digitale Lösungen einbeziehen, ist der Einzelhandel in der Lage, die Folgen der Corona-Krise abzufedern und sich grundsätzlich und für vergleichbare Lagen attraktiv, zukunfts- und wettbewerbsfähig aufzustellen.
Bitte beachten Sie:
in diesem Förderprogramm erfolgt die Antragstellung ausschließlich über die autorisierten Berater/innen und nicht durch die Einzelhändler selbst.
Nähere Informationen und Angaben zur Antragstellung bzw. Suche von Beratern und Beraterinnen erhalten Sie über diesen Link der NBank.
Niedersachsen-Schnellkredit der NBank für Freiberufler sowie für Unternehmen mit bis zu 10 Beschäftigten
Für den Schnellkredit gilt das Hausbankmodell. Konkret bedeutet das, das Sie nicht direkt bei der NBank diesen Kredit beantragen können, sondern den Weg über Ihre Hausbank gehen müssen, die eine Vorprüfung durchführt. Die NBank stellt dazu aktuelle Informationen auf ihrer Webseite unter diesem Link bereit.
Kfw-Schnellkredit
Die Konditiionen für den Kfw-Schnellkredit wurden geändert. Unabhängig von der Zahl der Beschäftigten können jetzt mit dem KfW-Schnellkredit Selbstständige und Unternehmen, die mindestens seit Januar 2019 am Markt sind und in der Summe der Jahre 2017-2019 oder im Jahr 2019 einen Gewinn erzielt haben.
Gefördert werden können auch Unternehmen, an denen Private-Equity-Investoren beteiligt sind. Ausnahme: maßgeblich beteiligte Investoren erhalten während der Kreditlaufzeit Ausschüttungen oder entnehmen Kapital.
Das Förderprodukt kommt nicht in Frage
- für Unternehmen, die zum 31.12.2019 in Schwierigkeiten waren, also vor Beginn der Coronakrise oder
- wenn die Unternehmen während der Kreditlaufzeit Gewinn oder Dividende ausschütten oder
- für Unternehmen, die landwirtschaftliche Produkte erzeugen oder in der Fischerei tätig sind.
Dieser Kredit kann nur im sog. "Hausbankmodell" beantragt werden. Sie müssen sich deshalb zunächst an Ihre Hausbank wenden. Nähere Informationen erhalten Sie über diesen Link der KfW-Bankengruppe.
Die KfW-Bankengruppe bietet die Möglichkeit, auch andere Kredite ufzunehmen. Es gilt immer das sog. Hausbankverfahren, d. h. diese Kredite können nur über die Hausbank und nicht direkt bei der KfW-Bankengruppe beantragt werden. Auf der Webseite der KfW finden Sie aber ausführliche Informationen zu den angebotenen Krediten.
Aktuelle Informationen der Oldenburgischen Industrie- und Handelskammer und der Handwerkskammer Oldenburg für Betriebe
Beratungen für Einzelhandelsbetriebe und Handwerksbetriebe bieten auch die beiden Kammern über ihre Telefon-Hotline-Nr. und Webseiten an:
Handwerkskammer Oldenburg
Tel. 0441 232-248
Webseite Handwerkskammer Oldenburg
Oldenburgische Industrie- und Handelskammer
Tel. 0441 2220-317
Webseite IHK Oldenburg
Kann ein Unternehmen bei Arbeitsausfällen wegen des Coronavirus Kurzarbeitergeld bekommen?
Die Voraussetzungen, für Mitarbeiter ein Kurzarbeitergeld über die Agentur für Arbeit zu erhalten, wurden erleichtert. Aktuelle Informationen bietet Ihnen folgender Link: Kurzarbeitergeld.
Entschädigung nach dem Bundesinfektionsschutzgesetz
Für Informationen zu diesem Thema nutzen Sie bitte diesen Link.
Überbrückungshilfe für Studierende
In den Gesprächen zwischen dem Deutschen Studentenwerk sowie den Studierenden- bzw. Studentenwerken und dem Bundesministerium für Bildung und Forschung ist eine grundsätzliche Einigung erzielt worden, die Überbrückungshilfe für Studierende in pandemiebedingter Notlage für den Monat November 2020 wieder einzusetzen. Über weitere Details wird jetzt noch gesprochen. Bitte nutzen Sie für aktuelle Informationen dazu diesen Link oder auch die Webseite des Studentenwerks mit FAQ.
Friesen gegen Corona
Unterstützen Sie die Unternehmen vor Ort. Durch die Corona-Krise sind viele Unternehmen gezwungen, ihre Türen zu schließen. Trotz dieser Schließung ist es einigen Unternehmen möglich, ihre Waren oder auch Gutscheine mit Auslieferung zum Kunden anzubieten.
Webseite Friesen gegen Corona
Gemeinsam im Nordwesten
Eine Initiative von Nordwest-Zeitung, Emder Zeitung, Wilhelmshavener Zeitung, Jeversches Wochenblatt, Anzeiger für Harlingerland, SonntagsZeitung, HunteReport, Wesermarsch am Sonntag und AdNord Media. Auf diesem Portal haben private Anbieter von Hilfe wie lokale Händler und Unternehmen die Möglichkeit, ihre Serviceangebote einzutragen.
Webseite Gemeinsam im Nordwesten
Friesland-Hilfsfonds
Das Förderprogramm des Landkreises Friesland ist zum 31.12.2020 ausgelaufen. Es werden nur noch die bis zum 31.12.2020 gestellten Restanträge abgewickelt. Neue Anträge können hierzu nicht mehr gestellt werden.
Bitte bleiben Sie gesund!
Ihre Wirtschaftsförderung des Landkreises Friesland
Aktuelles aus der Wirtschaftsförderung finden Sie hier!
Die Wirtschaftsförderung ist Ihr Ansprechpartner in folgenden Angelegenheiten:
Allgemeine Aufgaben der Wirtschaftsförderung:
- Wirtschaftsförderungsgesellschaften und ähnliche Einrichtungen
- Wahrnehmung der Interessen des Landkreises Friesland bei örtlichen und überörtlichen Planungen
- Allgemeine Angelegenheiten der Wirtschaftsförderung
Fremdenverkehrsentwicklung:
- Kontaktpflege mit Unternehmen der Wirtschaft und des Verkehrs, der Wirtschaftsförderung dienlichen Einrichtungen, mit Forschungseinrichtungen und mit anderen Verwaltungen im Bereich des Fremdenverkehrs
- Förderung von Ansiedlungen, Umsiedlungen und Erweiterungen wirtschaftlicher Unternehmen und deren Erhaltung im Bereich des Fremdenverkehrs
- Förderung von Einrichtungen und Veranstaltungen des Fremdenverkehrs
- Förderung der Fremdenverkehrsinfrastruktur
Wirtschaftsentwicklung:
- Kontaktpflege mit Unternehmen der Wirtschaft und des Verkehrs, der Wirtschaftsförderung dienlichen Einrichtungen, mit Forschungseinrichtungen und mit anderen Verwaltungen (gewerbliche Wirtschaft ohne Fremdenverkehr)
- kreiseigenes Zuschussprogramm ProFIL
- Förderung von Ansiedlungen, Umsiedlungen und Erweiterungen wirtschaftlicher Unternehmen und deren Erhaltung
- Förderung der allgemeinen Wirtschaftsinfrastruktur (ohne Fremdenverkehr)
- Recherchemöglichkeiten über das Europabüro MCON zu weiteren Fördermöglichkeiten